XII. Statuta Petri 1460. 83
Der Vergleich zeigt, dass tatsächlich in einigen Fragen von grund-legender Bedeutung, z. B. hinsichtlich der ausschliesslichen AufnahmeAdeliger oder Graduierter, der Testierfreiheit, weitgehende Überein-stimmung zwischen den Augsburger und Ellwanger Statuten besteht,f) wie in den Anmerkungen zu den betreffenden Kapiteln der StatutaPetri nachgewiesen 'werden soll. So versteht man es, dass man inEllwangen nach Verßuss von etwa 75 Jahren sich jenes Verhält-nisses, dass sich die Ellwanger „Freiheiten und Statuten mit denAugsburgischen gleichförmig hielten," ] ) noch lebendig bewusst war.
10 Es muss jedoch sofort bemerkt werden, dass hinsichtlich des erstenPunktes kein Augsburger Einjluss angenommen zu werden braucht,da auch schon das Kloster Ellwangen seit unvordenklichen Zeitendie „Freiheit" der ausschliesslichen Aufnahme von Bitterbürtigenbesessen und geübt hatte. Es darf überhaupt schon an dieser Stelle
15 betont werden, dass bei der Errichtimg des Stifts Ellwangen diedort bereits bestehende, mehr stiftische als klösterliche Verfassungin erster Linie massgebend war; im zweiten Teil wird hiefür derNachweis im einzelnen geliefert iverden.
In zweiter Linie kommt das Vorbild der übrigen, 1460 bereits
20 bestehenden Kollegiatstifte des Bistums Augsburgs inBetracht, von denen freilich keines eine grössere Bedeutung erlangte,insofern sie sämtlich in Abhängigkeit vom Bischof standen und ihrenPropst aus der Mitte des Domkapitels wählen oder entgegennehmenmussten. Es sind im ganzen fünf Kollegiatstifte, deren Geschichte
25 über das Jahr 1460 zurückreicht: nämlich in der Bischofsstadt selbstSt'.Moritz, St.Peter und St. Gertrud, alle drei im 11 .Jahrhundert errichtet,ferner das ehemalige Benediktinerkloster Feuchtivangen, das im 11. oder12. Jahrhundert in weltliches Stift umgewandelt worden war, und dasursprünglich regulierte, später weltliche Chorherrnstift Habach im
80 bayerischen Teil des Bistums; dazu kommt noch das seit alter Zeitvom Hochstift Augsburg abhängige, aber im Bistum Konstanz gele-gene Stift Wiesensteig. 2 ) Die angesehensten derselben („insignia
') Äusserung des Propsls Pfalzgraf Heinrich in einem Schreiben vom17. August 1536. Unten Nr. XXIII.
■) Korbinian Khamm widmet den Kollegiatstiften einen eigenen Bundseiner ltierarchia Augustana: Pars. II. Collegialis (Augsburg 1712); vgl. dieÜbersicht l. c. p. 3 und Lerne, Das Augsburger Domkapitel S. 103—105. Überdie von Khamm nicht behandelten Stifte Feuchtwangen (in der lieformations-zeil aufgehoben) und Wiesensteig (Diöz. Konstanz) vgl. Sleichcle, Das BistumAugsburg III, 333—303 bezw. Freib. Diöz.-Arehiv XVII, 224—328. Das