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Gespräche in dem Reiche derer Todten ... zwischen dem löblichen, und vortrefflichen, Churfürsten zu Brandenburg Friderico I. des jetzigen königlichen preußischen Hauses Stamm-Vatern, und dem letzt-verstorbenen Marggrafen von Bayreuth, Georgio Wilhelmo : worinnen, nebst gantz sonderbaren Discursen, die über alle Massen merckwürdige Historie des Churfürsten enthalten ...
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993
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( §9Z) 8-»

Räystk, durch seinen Rath, LberliJrö von V^inä^L. die Lande desHerzogs, in: er Schweig, undsonstallenthalben,andieweist-bieten-den vkrkauffkN Hesse, wodurch HekyogFriderich, unk feine Nachfol-ger , ans hnUck e Lander und Güther oerlvhren. Die V«sg!len und Le-hen Leute r ölten von den n Pflichten,womit sie ihrem Herrnverbun,den war n,nicht2vstchen,. wannenhero derRäystr wiederum ein söge-nanitt'sFürsien-Rechtnleoersttzete. Ich meines Or-s muste dabeyprTliriiren, und Graf Ludwig von Geringen trug die Sache wider dieGesterreichisthen Vsigiieu vor, brachte euch die Frage oufdieBahn,Hb die Vi,lir!!e>i mit denen Waffen konten angegriffen werden,wann fle ihrem geächteten Lehn-Herrn hartnäckig anhangenrvolren ? Weil nun ois beositzenden Fürsten insgesamt gut Räystrlrchgesttmel waren, kunte die Antwort anders nicht, als wider den Her-yog von Gesierrerch und seine Vglsllen »usfallcn. Nun widersprachicv zwar öffentlich keinrsweges, brachte es oder unter der Hand so weitssaßder Räyser Heryog Friderichen von Gesterreich durch mich selber, ehden Vergleich anbieten ließ. Ja derRäystr in eigener Person zog;mit mir narb Merseburg am Bodenste, allwo ich, in dem unweit da,von gelegenen Lloster Münsterlingen, einen 1'rsÄar zwischen demRäystr Md dernHeryog vermittelte. Krafft dieses l'rsAsrs verbändesich Hertzog Friderich von Oesterreich dem Räystr, in einer gewissenFrist siebzig tausend Gulden zu erlegen. Was bereits von seinenLanden verkaufftund veräuffcrtgewesen,wolle,r verfthmertzen. Dasübrige hingegen, welches doch noch in dem schönsten, grosten und be-sten Theil bestanden ,svlte er behalten, auch die Acht aufgehoben seyn,und er. durch Räyferlrche Belehnung, entweder in seinem eigenenLande, oder auch zu Lostnitz, in den völligen Besitz seiner übrig,» Lan-de gesetzet werden. Alsich nun st.'chergksiait dem Haust Oesterreicheinen-rvssmund angmekmen Gefallen erzeiget, Md es von dem ange-dro'aeten Untergang errettet hatte. indem der Räystr stlber grosseLust bezeugte, oie noch nicht verkaufftm Oesterreichisthen Länder ansich zuziehen, so fände sich der Hertzog wieder zu Lostm'tzein, und wardvon mir, als des Reichs Ertz-Lämmcrern, zum Räystr gesühret, derihnwiederum in seine Huld und Gnade oufnahm Beo dieser cesche-beuenAussöhnmiggab derRäyser dem Hertzog seine rechte Hand,setzte ihm auch den ZM^sydes ^^ten Jahres zur Belehnung an.

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