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Gespräche in dem Reiche derer Todten ... zwischen dem löblichen, und vortrefflichen, Churfürsten zu Brandenburg Friderico I. des jetzigen königlichen preußischen Hauses Stamm-Vatern, und dem letzt-verstorbenen Marggrafen von Bayreuth, Georgio Wilhelmo : worinnen, nebst gantz sonderbaren Discursen, die über alle Massen merckwürdige Historie des Churfürsten enthalten ...
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grosser Beffhimpffungen zu geben. Hiernechst wäre jaHeryogLud-wig Urheber desganrzen Streits, wannenhero er sich alles Unheil sel-ber zuschreiben müsse. Von rechtswegen könne in dieser Sache nichtsvorgensmmen werden, che Herrzog Heinrich sattsam gehöret worden.Dem eonciliogienge dieser Handel gar nichts an, weil HertzogLudwignicht aufdas conciüum,sondern aufden Reichs,Tag gezogen, und dieTeutschen Fürsten eigentlich mit dem Oonciüo nichts zu schaffen hätten.Das conciüum hätte vom Räyffr den Schutz; der Räyser und dasReich aber nicht von dem Loncilio, welches nicht eher klagen könne, alswann eine zum conci!io.gchörige Person wäre angegriffen oder verletzetworden. Wegen Beleidigungen,so Fürsten in eigener Person ein-ander zufügeten,wäre die Reichs,Acht nicht von nöthen, als welche nurwider diejenigen statt fände, die den Land-Frieden gebrochen hätten.Dasjenige was zwischen diesen beyden Fürsten vor diesesmal vorgegan-gen, gienge nur sie selber an; das Reich aber hätte weiter darzu nichts zusagen. Die Reichs-Acht, und folgends der Rrieg von wegen desReichs, könte nicht widerdie Bayrischen Lande Herrzog Heinrichsvorgenommen werden, müssen die Unterchanen davor nicht tönten, daßihr Herrzog mit seinem Vetter Ludwig in Unwillen gerathen. Dergröste Thetl des Bayrischen Hauffs würde sich zur Wehr setzen, undbey gegenwärtigen weit aussehenden Zeiten wären dergleichenAchrs-Erklarungen dem Reiche schädlich. Solcheharte Mittel würden imReiche nur grossen Unwillen erwecken, Massen die Stande des Reichs,in dergleichen persönlichen Handeln, aufdiese Art nicht könten angese-hen werden. Es wären andere Mirrck übrig, dergleichen Kleinigkei-ten beyzulegen,welche nicht werth feyen, "daß man aufNeichs-Tagendavon handelte. Herrzog Ludwig möchte sich viel lieber bescheiden,einen Vergleich mit Herrzog Heinrichen zu treffen,weil jener diesen zu-erst, so car in Beyseyn des Raysers, so schmählich an seinen Ehren an-gegriffen; und was dergleichen Vorstellungen mehr gewesen.

DerMarggraf.

Ihr habt, werchester Herr Varerl warhafftig vor einen vor-trefflichen ^ävocaren palliren können. Aber aller eurer Gründe undBeredsamkeit ungeachtet, bin ich der Meinung, man hätte gar wohlmit der Reichs Acht gegen Herrzog Heinrichen zu Bayern-Lands,huc verfahren können, sehe auch das, was er gelhan, eben so und noch-exxi. Lmr. Xxxx her