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Gespräche in dem Reiche derer Todten ... zwischen dem löblichen, und vortrefflichen, Churfürsten zu Brandenburg Friderico I. des jetzigen königlichen preußischen Hauses Stamm-Vatern, und dem letzt-verstorbenen Marggrafen von Bayreuth, Georgio Wilhelmo : worinnen, nebst gantz sonderbaren Discursen, die über alle Massen merckwürdige Historie des Churfürsten enthalten ...
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Regenspm'g mir m dieses Bündnrß traten, kchrete sich Heryog Lud-wig von Bayern-Ingolstadt dennoch an nichts, fomern ließ, seine Va-jgii^undLehemLeute, Heryog Heinrichen zu Bäyern Landshukfeindlich in das Land fallen- Dieser Rrieg wurde zwar, durch Ver-mittelung desRäysers wieder ewiger Massen bcygeleget. Da aber bey-Ve in Ferndschaffr gegen einander verfallene Heryoge, von Ingolstadtund Landshut, auf dem Oonciüo und dem Reichs-Tag zu Eostm'ywaren, woltedieser jenen,darum, daß er den Land-Frieden gebrochen,bey dem Räyser verklagen, auch Ersetzung des ihm zugefügterr Scha-dens verlangen- MeinGchwagcr, Heryog Heinrich zrr Bayern-Landshut scicireilirte sich demnach an mich, und bat, ich möchte seine, mitHeryog Ludwigen zu Bayern-Ingolstadt noch schwebende Rechts-Sache dem Räyser ordentlich vortragen, weil ich ohne diß von der gan-yen Sache gründlich unterrichtet wäre- Solches zn thun, wolle ichmich nichtentbrechen,sondern erfthieneden i6tm ^usulli 14,7. mSem Fürsten-Rarh, diese Sache dem Räyser unb den n versammletenFürsten vorzutragen; wvbev ich unter andern sagte, Heryog Ludwigzu Bäyern-Ingoljtadc wolre seine Vettern als OsNst« n-setiren, undhabe in FranckreichLust bekommen das Recht derErst-Gebmrh,nach Franyöstscher^locte, wider die schon längst gemachte Erb-Theilung in Bayern einzuführen, weßwegen von ihm bereitswürckliche Feindseligkeiten und Thätlicbkeiren, wider denReichs-Frieden wären unternommen worden. Derohalben verlangemein Schwager- Heryog Heinrich zu Bayern Landshut, vor sol-chen SchadenRede und Antwort bare auch, daß wider HeryogLudwigen nach denen Grund Gesetzen des Herl. Reichs , undArt der Acht, möge verfahren werden.

HeryogLudwig zuBäyern-Ingolstadt war in eigener Per-fönzugegen. Aber weil er in Sres r Sache sich wenig gutes vermachentunte, trug er Bedeircken sich auf diese Klage ernzulassm- wannenhero ernur ernhtg und allein vorgab, der König von Frarrckreich habe ihn alsfeinenGesandrenaufdas Coliciliuüi nachCostmy gesthr'cker. Erkönne derohalben nach denenGewohnheiren desVölcker-Reches,das angestellre Fürsten-Rechr vor seinen Richter nicht erkennen,wolle auch nicht hoffen, daß das Reich, zu Verachtung fernesKönigs, ihm hierrnnen etwas anmmhen werde- Er harte br'ßhe-ro grösterrTherls in Franckrerch gelebet, wäre auch des Königs

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