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Achte Lieferung (1825) Der Deutsche Staatenbund, und zwar der nordöstliche Theril der norddeutschen Staaten : I. Königreich Sachsen. IV. Großherzogthum Sachsen-Weimar. V. Herzogthum Sachsen-Gotha-Koburg. VI. Herzogthum Sachsen-Meiningen-Hildburghausen. VII. Herzogthum Sachsen-Altenburg. XIII. Herzogthum Anhalt-Dessau. XIV. Herzogthum Anhalt-Bernburg. XV. Herzogthum Anhalt-Köthen. XVI. Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen. XVII. Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. XVIII. Fürstenthum Reuß ältere Linie. XIX. Fürstenthum Reuß jüngere Linie
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Kunstsammlungen an Bibliotheken, Cabinetern und Gallericn sindbesonders in Dresden und Leipzig zu finden.

Anstalten für Wo hlthätigkcitsz wecke und Cor-r c c t i o n s h ä u s e r.

Jede Stadt von nur einiger Bedeutung hat Kranken» Waisen»und Vcrsorgungshäuser. Zu Sonnenstein bei Pirna und zu Wald-heim sind Anstalten zur Heilung, Pflege und Versorgung von Ge-müthskranken. Zu Zwickau, Waldheim, Leipzig und Colditz sindCorrectionsanstalten. Staatsverbrecher werden aufder Festung König-stein verwahret. Zur Bestrafung gemeiner Militairverbrechen beste-het eine Stcafcompagnie und eine Eisenstrafanstalt, beide in Dresden-

Staatsverfassung.

Die Staatsform ist monarchisch mit ständischer Verfassung.Das Königreich bildet einen Theil des Deutschen Bundes, nimmtin demselben die 4te Stelle ein und hat im Pleno 4 Stimmen.Der seit dem Z.Mai 1827. regierende König Anton (Clemens Theo-dor), gehört zur Sächsisch-Aibertinischen Linie und ist ein Bruderdes verstorbenen Königs Friedrich August. Er bekennt sich sammtseinem ganzen Hause zur christlich-katholischen Religion. Der Kö-nig hat die gesetzgebende und vollziehende Gewalt und nur bei Be-steuerungen und Landesverfassungssachen werden die Lanbstände zuRathe gezogen. Diese Landstände bestehen 1) aus den ebenbürti-gen Besitzern schcifksaßiger Rittergüter; 2) aus einer bestimmtenAnzahl gewählter yicht adlicher Besitzer schriftsäßiger Rittergüter;3) aus Oeputirten der Stifter Meißen und Wurzen; 4) ausDeputirten der Staudcsherrcn, der Fürsten und Grafen vonSchönburg und Solms; g) aus einem Deputirten der Univer-sität Leipzig und 6) aus Deputirten der landtagsfähigcn Städte.

Sämmtliche Stände ordnen sich nach drei Klassen, iste Klasse,die der Prälaten, sammt dem Domkapitul zu Meißen und St.Petri zu Bautzen, den Standesherren die durch Deputirteerscheinen können und der Universität Leipzig. 2te Klasse,die der Ritterschaft, die in Person erscheinen, nach I Abheilun-gen des engen und weiten Ausschusses und der allgemeinen Rit-terschaft, und 3te Klasse, die von 85 landtagsfähigen Städten,sich in einen engen und in einen weiten Ausschuß abtheilend.

Die Lausitzer Deputirten sind den erbländischen einverleibt.

An der Spitze der Landesversammlung steht ein Landtags-marschall. Gewöhnlich geschiehct die Versammlung der Ständealler sechs Jahre, doch nötigenfalls werden sie auch öftererzusammen gerufen. Aller drei Jahre oder auch bei dringenden«Ltaatsbedurfnissen ist gewöhnlich ein Ausschußtag, wo von einemAusschüsse der Stande und zwar nur Mitgliedern des engen undweiten Ausschusses die erforderlichen Gegenstände verhandelt werden.

Staatsverwaltung.

Das Organ des Monarchen in Civilsachen ist das geheimeKabinet, unter der Direktion eines Kabinetsministers, es zerfälltin das Departement der inner» Angelegenheiten und in das De-partement der auswärtigen Verhältnisse. In Militairsachen istVIII. Heft.

die erste Instanz die geheime Kriegskanzelei, an deren Spitze sichder Staatssccretair der Militaircommando-Angelegenheiten befin-det. Die erste Landesbchörde ist der Echeimcrakh, bestehendaus einigen Confercnzministern, den Chefs verschiedener Landcccol-legien und besonders vom König als Mitglieder beigcsetztcn wirkli-chen geheimen Rathen. Alle wichtigere Gegenstände und besonderssolche, die auf die gesammte Landesverfassung und VerwaltungEinfluß haben, werden vor dieser Versammlung verhandelt- Auchdie protestantischen Kirchenangelegenheitcn haben in den protestanti-schen Mitgliedern des Geheimenraths ihre oberste Instanz. Im Ue-brigen steht dem Geheimcnrakhe eine Aufsicht über die gesammteStaatsverwaltung zu.

Finanzverfassung.

Das geheime Finanzkollegium unter einem Präsidenten bildetnach dem Gcheimenrarhe das erste Landeskvllegium. Ihm rcsor-tirrn alle Einkünfte des Landes mit Ausschluß der Steuern unddie Verwaltung der Regalien und Domaincn. Von letzterenGegenständen gehört hieher das Post-Münz-Straßenbau-Fluß-bau-Landbau- Bergbauwese«, die Verwaltung der Cammergü-ter uud Vorwerke, der Forsten und Jagden, der Flößen, derPsrzellaufabrik zu Meißen, per Steingutfabrik zu Hubertusburgund der Rentämter.

Post au st alten des Königreichs.

Oberpöstamt unter der Leitung eines Oberpostamtsdlrektorszu Leipzig. H 0 fp 0 stamt zu Dresden.

Postämter und Postexpeditionen.

Adorf, Postamt. Altenberg, Postverwalterei. Annaberg, Post-amt. Auerbach, Postverw. Dernstadt, Pvstverw. Bischofswerda,Postverw. Borna, Postamt. Brambach, Postverw. Budißi»,Postamt. Camenz, Postamt. Chemnitz, Postamt. Colditz, Post-amt. Crimmitzschau, Postverw- Dippoldiswalda, Postverw.Döbeln, Postamt. Ehrenfriedersdorf, Postverw. Eibcnstock, Post-verw. Etzdorf, Bricfsammlung. Falkenstein, Postverw. Franken-bcrg, Postverw. Frauenstein, Postverw. Freiberg, Postamt. Froh-burg, Pvstverw. Geithayn, Pvstverw. GeringSwalda, Postverw.Glauchau, Postamt. Grimma, Postamt. Eroßenhayn, Postamt.Hainichen, Postverw. Hartha, Postverw. Hcrrnhuth, Postverw.Herzogswalda, Postverw. Hirschfelde, Postverw. Hohenstein imSchönburgischen, Postverw. Johann Georgenstadt, Postamt. Ktrch-bcrg, Postverw. Klappcndorfl Postamt. Klingenthal, Postverw.Königsbrück, Postamt. Königstcin, Postverw. Königswartha, Post-expedition. Langen-Lungwitz, Postamt. Lausigk, Postverw. Leißnig,Postamt. Lengefeld im Voigklande, Postverw. Lichtenstein, Post-verw. Löbau, Postamt. Lößnig, Postverw. Luppa, Postamt. Ma-rienberg, Postamt. Mark Neukirchen, Postverw. Mart Ranstädt,Postverw. Meißen, Postamt. Merana, Postverw. Mittweida,Postverw. Moritzburg, Postverw. Neustadt bei Stolpen, Postamt.

*) Der Oberpostamtsdirektor, mit Beihülfe einiger Posträthe, führt diespecielle Aufsicht über die einzelnen Postansialten der alten Erblande.

Nossen, Postamt. Oederan, Postamt. Oelsnitz, Postverw. Ostritz,Postverw. Oschatz, Postamt. Olbernhau, Postamt. Panschwitz,Briefsammlung. Pausa, Postexpeditivn. Pegau, Postamt. Pcnig,Postamt. Pirna, Postamt. Plauen, Postamt. Pulßnitz, Postverw.Radebcrg, Postverw. Reichenbach im Doigtlande, Postamt. Rade-bucg, Postverw. Riesa, Postverw. Rochlitz, Postamt. Roßwein,Pvstverw. Sayda, Pvstverw. Schandau, Postverw. Scheibenberg,Postverw. Schlettau, Postverw. Schmiedcfeld, Postamt. Schnee-berg, Postamt. Schönberg, Postverw. Schwarzenberg, Postverw.Sebnitz, Postverw. Silbcrstcaße, Postexpeditivn. Stvllberg, Post-verw. Stolpen, Postverw. Strchla, Postverw. Taucha, Postverw.Tharand, Postverw. Thum, Postverw. Waldenburg, Postverw.Waldhcim, Postamt. Weißcnberg, Postverw. Werdau, Postverw.Wermsdorf, Postexpeditivn. Wildcnthal, Postverw. Wilßdruf,Postamt. Wolkenstein, Postverw. Wurzen, Postamt. Zittau, Post-amt. Zöblitz, Postverw. Zschopau, Postverw. Zwenkau, Postverw.Zwickau, Postamt. Zwönitz, Postvrrwalterci.

Bergbau ad miul'stratkon der alten Erblande desKönigreichs.

Oberbergamt zu Freiberg, unter der Direction eines

Oberberghauptmanns. « . ^

^ ^ Bergamte r.

i) zu Attenberg sammt Berggießhübel und Glashütte. 2) zuAnnaberg mit Scheibenberg, Hohnstein und Oberwiescnthal. 3)Freiberg. 4) Johann Gcorgcnstadt mit Schwarzenberg und Eibeir-stock. 5) Marienberg mit Geier und Ehrenfriedersdorf. 6 ) Schnee-berg. Die Königl. Steinkohlenwerke zu Döhlen und Zaukeroda,stehen unter einem besonder» Commissair.

Administrativ ns-Ei nthellung der königlichenForste der alten Erblande.

Iter Forstkrcis.

iter Forstbezirk begreift die Forsten des Aemres Pirna; 2terdieForsten des Aemtcs Hvhnstein; Ztcr die Forsten der Aemter Mvritzrburg, Hain, Meißen, Radcberg; 4ter die Forsten der AemterGrillenburg, Freiberg, Dippoldiswalda; gter die Forsten derAemter Dresden und Stolpen.

Ilter Forstkreis.

iter Forstbezirk begreift die Forsten der Aemter Altenberg undFrauenstein; 2 ter die Forsten der Aemter Lauterstem und Wolkenstein.Illtcr Forstkreis.

iter Forstbezi'rk begreift die Forsten der Aemter Crottendorf,Grünhain und Stoüberg; oter die Forsten der Aemter Schwarzen-berg und Wiefenburg; gterdieForstendesAemtesAwickaumitWerdau.IVter Forst kreis.

iter Forstbezirk begreift die Forsten der Aemter Colditz, Roch-litz, Borna, Leißnig; 2ter die Forsten der Aemter Mutzschen,Oschatz, Mügeln, Grimma, Wurzen, Leipzig, Pegau; Zter dieForsten der Aemter Nossen, Augustusburg, Chemnitz, Franken-berg mit Sachseuburg.

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