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Siebente Lieferung (1825) Der Deutsche Staatenbund, und zwar der nordwestliche Theil der norddeutschen Staaten : II. Königreich Hannover. III. Kurfürstenthum Hessen. VIII. Herzogthum Braunschweig. IX. Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. X. ... -Strelitz. XI. Herzogthum Holstein-Oldenburg. XII. ... Nassau. XX. Fürstenthum Lippe-Detmold. XXI. ... Schauenburg-Lippe. XXII. ... Waldeck. XXIII. Landgrafschaft Hessen-Homburg. F. Die freie Stadt Frankfurt am Main. A. Die freie Hansestadt Hamburg. B. ... Bremen. C. ... Lübeck
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den Acmtern Dillenburg, Herborn, Braubach, Runkel,Weilburg und Usiugen. Auf sämmtlichen Eisenhütten undHämmern befinden sich 16 Hochöfen und Z7 Hammerfcucr.Ein Eiscnblechwalzwcrk arbeitet zu Limbach im Amte Ha-chenburg und zu Niederscheld im Amte Dillenburg; Eisen-drathzüge sind zu Gcmündcn im Amte Rcnncrod, zu Nister,Limbach und Korb im Amte Hachenburg und zu Nieder-scheld im Amte Dillenburg. Eine Fabrik von Kratzen wirdzu Hachenburg betrieben, und besonders viel Nagclschmie-Lcn finden sich zu Reifenberg im Amte Usingen.

5) Töpfereien zur Verfertigung von Steingeschirrund Tabakspfeifen sind am auegebreitelsten in den AcmternMontabaur und Selkers. Viel irdene Tabakspfeifen wer-den auch zu Herbvrn, so wie zu Mendorf im Amte Dillen-burg gcfertiget. Uebcrdies hat das Herzogthum zwei Stcin-gutfabriken, die sich zu Wcilburg und Flörsheim befinden.

6) Tabaksfabriken sind zu Höchst, Hachenburg,Dillenburg, Herbvrn und Hadamar.

7) Farbenfabriken, in dieser Art giebt es nur einezu Diez.

8) Salmiakfabrik zu Schwanheim.

9) Papiermühlen zählt das Land 20, einePapier-tapetcnfabcik wird zu Oberursel im Amte Königstein betrieben.

10) Oelmühlen, dieser giebt es 104.

n) Pulver mühlen besitzt das Herzogthum z, näm-lich zu Mudenbach im Amte Hachenburg, zu Obcrnhof imAmte Nassau und zu Schmitten im Amte Usingen.

12) Pottasch sied ereien zahlt man 9Z, wovonallein im Amte Braubach sich 20 befinden.

r 3) Theerbrennereien sind in denAemtern Idsteinund Montabaur.

14) Kalkbrennereien giebt es 49 und Ziegelhüt-tcn 39.

15) Gipsmühlen sind zu Goarshausen, Braubach,Limburg, Geilnau und Freiendiez.

16) Walkmühlen giebt es n.

17) Schleifmühlcn finden sich 3»

18) Bierbrauereien und B ran ntw einbren-uereien zählt man 975.

Handel.

Dieser bestehet im Hcrzogthume in Ausfuhr inländischerNatur - und Kunstproducte und in Einfuhr fremder Artikel.Kaufleute und Krämer zählt man im ganzen Lande 1490.

Ausgeführt wird vorzüglich: Mineralwasser, Wein, Ei-senstein, Rübsaamen, Eider, Dachschicfer, Hülfenfrüchte,VII. Heft.

Honig, Mehl, alle Arten Eetraide, Essig, Pottasche, Sil-ber, Blei, Glätte, Kupfer, Gußwaaren, Pfeifencrde, Ta-bakspfeifen, Leder, Papier, Steingut, wollene Strumpf-waaren, Salmiak und Schlachtvieh. Eingcführt wird da-gegen Kolonial - Material - Apotheker - und Farbewaaren,Südfrüchte, französiche und fremde Weine, Salz, Oei,Alaun, Steinkohlen', Heringe, Gyps, Hopfen, Tabaksblät-tcr, Senf, Cichvrie, Kümmel, Baumwvllengarn, Zwirn,feine Lcinewand, Nähseide, Bänder, Spitzen, Tücher,Wollwaaren, Glas, Spiegel, Porzellan, Stahl, Eisenfa-bricate, Quincailleriewaaren, Luxusartikel, Gold - und Sil-bcrwaarcu.

Die vorzüglichsten Kommerzialstraßcn sind: von Frank-furt über Höchst, Hattersheim und Hochheim nach Mainz;von Frankfurt über Höchst, Hattersheim und Erbenheim nachWiesbaden; von Frankfurt über Höchst, Königstein, Glas-hütten, Würges, Selters^ und Lindenholzhausen nach Lim-burg ; von Wiesbaden über Neuhof und Kirberg nach Lim-burg; von Limburg über Montabaur nach Ehrenbreitstein undCoblenz; von Limburg über Wallmervth, Freilingen undWahlrod nach Köln; von Freilingen nach Hachenburg; vonLimburg über Obertiefenbach nach Weilburg und Wetzlar;von Limburg über Rennecod und Dillenburg nach Siegen;von Wiesbaden über Mosbach nach Mainz; von MosbachübcrBieberich, Schierstein, Niederwalluf, Eltville, Erbach,Hattenheim, Oestrich, Winkel und Geisenheim nach Rüdes-hcim; von Wiesbaden über Langenschwalbach, Kemel, Na-stätten und Singhofen nach Nassau und Ems; von Nastät-ten nach Braubach; von Nastätten nach Caub; von Wies-baden über Neuhvf und Idstein nach Usingen; von Homburgvor der Höhe über Usingen nach Weilburg.

Münzen.

Buch und Rechnung wird nach dem Reichsfuße gefühcet,in den neuen Ländern bestehet dagegen der daselbst üblicheRechnungsfuß fort. Im Nassauischen kursircn von Landeö-münzen, Scheidemünze und Kupfergeld.

Maaß. ^

Das Längenmaaß ist die Elle und der Fuß, letzterer von127 Pariser Linien. Ein Steuccnormalmorgen.enthält 160Quadratcuthen, die Nurhe gleich 16 Fuß, der Fuß gleichio Zoll und n Zoll 2/ß^ Linien des Rheinländischen:i 2Zölligen Fußes. Das Fruchtmaaß ist das Malter von "4.Simmer; das Malter hält 2444 und das Simmer 1361Par- Kubikzoll. Das größte Flüffigkeitsmaaß ist der Fuder

von 6 Ohm I2O Viertel 482 Maaß 1922 Schop-pen; das Ohm hält 7320, das Viertel 376, das Maaß94, der Schoppen 23^ Par. Kubikzoll; das Stückfaß hält7^ Ohm oder 1320 Bouteiücn. ^

Gewicht.

Das Pfund Centnergewicht ist 10,393, das PfundHan-delsgewicht 972a Holl. Aße schwer.

U n t e r r i ch t 6 a n st a l t e n.

1) Elementarschulen. Alle Elementarschulen desLandes sind in 4 Klassen abgcthcilet, in welchen wöchentlich32 bis 32 Stunden Unterricht nach vorgcschriebcnen Lehrbü-chern erthcilet wird.

2) Realschulen, diese befinden sich zu Usingen, Lim-burg, Diez, Montabaur und Herborn.

3) Gelehrteschulen, das Gymnasium zu Weilburgund die drei Pädagogien zu Wiesbaden, Dillenburg und Ha-damar.

Für die Studircnden des Hcrzogkhums ist durch eineConvention mit dem Ministerio zu Hannover, die Universi-tät Eöktingen zur kandesuniversität ernannt worden.

Besondere Un t errich ts an st a lt e n sind:

a) das Schullehrerseminar zu Idstein.

l>) das landwirihschaftliche Institut zu Idstein.

c) bas evangelisch-theologische Seminar zu Herborn.

ci) die Militairschule zu Wiesbaden.

e) das Taubstummen - Institut zu Camberg.

Staatsverfassung.

Die Regicruttgsform des Herzogthnms, sonst unbeschranktmonarchisch, ist seit 1818 durch kandstände beschränkt, welchefolgende Gerechtsame ausüben: Mitwirkung bei der Gesetz-gebung, Bewilligung aller von den Unterkhanew zu erheben»Den directen und indirekten Steuern. Befugniß zu fordern,daß der dirigirende Skaaksminister, ^ wi'e Die Lctndeskolls-gien wegen Beschuldigungen zur Untersuchung gezogen werden.Befugniß, Bittschreiben von ganzen Gemeinden, so wie vonEinzelnen anzunehmen. Die Landstände versammeln sichin zwei Kammern, der Herrenbank und derLandesdeputirtett.

Die evangelische Kirche ist aus der auf der Genetalsynvdexu- Idstein beschlossenen und höchsten Orts sanktiv-Nwken änßeri»Vereinigung der lutherischen und reformirtet, Kitchen hervok-gegangen. «r. ' 1 -

Der jetzt lebende Landesherr, Herzog Wilhelm" (Gev^

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