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August Heinrich Belgicus), geb. den 14. Juni 1792, folgteseinem Vater in der Regierung den y. Jan. 1316 in Weil»bürg, seinem Vetter Friedrich August den 24. Novbr. 18 >6in Usingen, und bekennt sich nebst seiner Familie zur prote-stantischen Kirche.
Das Herzogthum gehört zum Deutschen Bunde und führtin der engern Bundesversammlung gemeinschaftlich mit demHerzogthum Braunschwcig die i Zte Stimme, in den Plenar-versammlungen aber zwei Stimmen.
Mediatisirte Standes Herren sind:
^ H.. Fürsten:
r) Oesterr. Schaumburg i,g Meilen, 353 r Einw.
2) Wied-Neuwied 1,9z Hs - 5643 -
3) - -Runkel 2,7 - 6132 -
L. <8 rasen:
1) Leiningen Westerburg 2,1 sD Meilen, 4289 Einw.
2) Leyen -"o lH » 2160 -
3) Waldbott-Bassenheim ssI - 2981 -
S t a a t s v e r w altu n g.
Das Stceats Ministerium ist die oberste Verwal-tungsbehörde für alle Zweige der Staatsverwaltung, dem-selben steht ein dirigirender Minister vor, welchem ein , ausder Mitte der Höhen, Staatsdiener-erwählter Staatsrath bei-gegeben ist. Unter dem dirigirenden Minister steht zugleichauch die Staatskassendirection. — Das Staatsarchiv wirdvon einem Archivdirector mit unterhabendem Personale ge-handhabt.— Die allgemeine Prüfungskommission, die diegeforderten und angeblichen Kenntnisse der sich zum Staats-dienst meldenden Candidaten zu prüfen hat, zerfallt in zweiAbtheilungen.
Die Landesregierung hat die gestimmte geistlicheund Livilverwaltung zu ihrem Geschäftskreise. — Die unterder unmittelbaren Leiyrng der Regierung stehenden Staatsan-sialten und Behörden sind: die Commission des Civilwittwen-^und Waisencassen - Instituts; die Waisencvmmlssion; dasCvrrectionshaus; das Irrenhaus; das Zuchthaus; die Ober-weg r und Uferbauinspection.
Die Generalsteuerdirertion, welcher dieDerwal-^tung und Berechnung aller der Landessteuercasse überwiesenen^Einkünfte obliegt. Untergeordnet sind d.er.Generalsteuerdi-rection: das Münzamt zu Limburg, das Rheinzollamt-Caub, Pie Grenzzollämter.
Die Generaldvmänendircetivn, welchedieVer-waltung des gcsammten herzoglichen Domanialvermögcns,so wie die Aufnahme, Verzinsung und Abtragung der Do-manialschulden besorgt. Unter der unmittelbaren Aufsichtder Eeneraldomänendicection stehen: das Wasscrzollamt zuHöchst, die Brunnenverwaltungen zu Nicderselters, Fachin-gen, Langenschwalbach, Weilbach, Ems und Schlangenbad.
Die R e ch n u ng s ka m m e r, die im Allgemeinen dieAufsicht über die vorschriftmaßige Erhebung, Verwendungund Verrechnung sämmtlicher unmittelbarer Staatseinnah-men hat; auch führt sie die Controls über sämmtlicheLassen - und Rechnungsbcamte.
Die Oberrechnungscommission, welche ihrenSitz in Dillenburg hat, untersucht und erledigt alle biszum Jahr 1316 .vorhandenen Eeschaftsrückstände.
Justizverwaltung.
Das Oberappellationsgericht zu Wiesbaden,welches die höchste und letzte Instanz für alle Civilrechts-streitigkeiten des Landes ist; so wie auch für Criminalfälle,wenn Nullitäten im Proceßverfahren begangen worden sind.
Das.Hof- und Appellativnsgericht zu Dillen-burg und Wiesbaden, welches in zweiter Instanz alle Ci-vil- und Rechtsstreitigkeiten vornimmt, bei welchen die auf50 Gulden festgesetzte Appellationssumme vorhanden ist.
Die Criminalge richte zu Wiesbaden und Dillen-burg, sie sind die inquirirenden Gerichtsbehörden für alle inihrem Gerichtssprengel vorfallenden Verbrechen, welche zuihrer Kenntniß gelangen. !
General - Command0, diese ist die oberste mit dergesammten Kriegsverwaltung beauftragte Militärbehörde.—Unter besonderer Aufsicht des Generalcommandvs stehen auchdas Militairhospital zu Wiesbaden und das Zeughaus zuEibingen.
'Localbehörden. ^
Das Herzogthum ist in 23 Amtsbezirke eingetheilet,wo für die Justizverwaltung ein Amtmann und ein Land-vberschultheiß angestellt sind. Für die Verwaltung der Ar-menpflege ist in jedem Amtsbezirke eine Amtsarmencommissivnntedergesetzt. Für die Medicinalverwaltung sind in jedemAmtsbezirke ein Medicinalrath mit dem ihm untergebenen Per-sonale angestellt. Für die Recepturverwaltung ist in jedemAmte rin Recepturbeamter angestellt. Für die örtliche Ver-waltung der 325 Gemeindebezirke des Herzogthums sindSchultheiße angeordnet, ihnen zur Seite stehet ein Eemein-
-erechner. Aeberdiesist in jeder Gemeinde ein Feldgerichtangeordnct, das aus dem Schultheißen und Sem Zeldge,richtsschöffen bestehet.
F 0 rsiverw altuug.
Zum Behufs der Forstvcrwaltung sind alle Waldungendes Herzogthums in Jnspectionsdistrikte eingetheilet, und jedemderselben ein Forstmeister und Oberforstbeamter vorgesetzt.
Kirchen» und Schulverwaltung.
Die katholische Kirche im Herzogthume Nassau stehetunter der Diözesanverwaltung des erzbischöflich trierschenVicariats zu Limburg. Der Diözesansprengel ist in fol-gende Landkapitel getheilet: zu Höchst, zu Königstein, zuRheingau, zu Camp, zu Dietkirchen, zu Montabaur undzu Hadamar.
Die auf der Generalfynvde zu Idstein, den äußernVerhältnissen nach, vereinigte lutherische und reformirt«Kirche, stehet unter einem Generalsuperintendenten, dessenDienstfunction noch zur Zeit unter zwei Amtsinhaber, denGeneralsuperintendenten zu Wiesbaden und Weilburg ge-theilt ist.
I. Zu Wiesbaden gehöret:
r) das Dekanat Wiesbaden,
mit
9 Pfarrnen.
2) ,
- Wallau,
-
8
-
3 ) <
- Cronberg,
-
7
4) -
» Idstein,
r
8
-
5 ) -
r Wehen,
-
10
-
6) ,
s Langenschwalbach, -
8
-
7 ) -
- Nastatten,
-
9
-
8) -
r Goarshausen,
-
n
9 ) -
- Braubach,
-
3
r
ic>) -
- Nassau.
r
9
-
Zu Weilburg gehöret:
ij das Dekanat Weilburg, mit
iz Pfarreien.
2) -
- Herborn,
-
ii
r
3 ) -
- Dillenburg,
-
6
r
4) »
- Rennervd (Ma-
rienberg),
-
8
-
S) '
- Hachenburg,
-
7
-
6) ,
- Selters,
r
6
-
7 ) -
r Diez,
-
13
-
8) -
- Kirberg,
-
6
-
9) -
- Runkel,
-
8
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1 Usingen.
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