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mehr vorhanden/ der Wehrt davon/ auf Schätzung^ desLe^raubten/bey geleistetem Eyde/ rellituirt werden. a
VII.
Zu der Überführung soll der General 50. Schiffe/jedes v-nr°o. Fässern/oder fo viel Fahr-Zeug / die insgesammt f oooLasten führen können/ verfchassen ; sonder daß die jemgen / s-übergeführt werden/davor das geringste zu bezahlen haben.
VIII.
Gedachte Schiffe soll man/mit allen Nochwendi gkeiten/zum
Unterhalt aller und jeder deren/ so übergeführt werden /versor-gen / und zu Brest, Nantes^cr juSt. Mal ° in Bretagne, bezahlen.
IX.
Sollen zum Unterpfand der Schisse / als auch zu Bezahllung der Lebens-Mittel / genügsame Frantzösische Geiseln inIrrland verbleiben.
x.
Sollen alle VÄcker in denen Graffschaffken von Kork , Cla-re, UMÖKerry, als^auch in andern Plätzen / so in dieser Cap mla»tion mit einbegrissen / mit ihrer Bagage, Rugeln in dem Mund/brennenden Lunten / fliegenden Fahnen / klingendem Spiel/Rriegs-und Lebens-Nothdurffe/ ausziehen ; und der HerrGeneral Ginkel/ sie auf dem March mit nöhrigen Wägen undLebens - Mitteln versorgen. Welches letztere aber mit Geld/-der älunilion aus denen Magazinen/soll ersetzt werden.
XI.
2 >te Garnison von 8 Icgo,s- den einmal geschlossenen ^ccoränicht gehalten / soll gleichfalls in die Capitulation mit einge-schlossen seyn/ und den kürtzesten weg nachLimerik convoyretwerden.
XII.
Sollen die Reuter und Dragoner in denen GeschafftenV-nXorK, Cläre, Kerry, und ^kagb , mit in diestm Vertrag be-griffen seyn / und biß sie zu Schiffe gehen / daselbst / wiewol unterguter Ordre , cinquartire bleiben.
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900. Pferde / als 600. für die Gardes, und roossür breDs-ficierer / sollen mit denen Pferd -Rnechten eingeschifft/ und um-sonst übergeführt / doch die übrige / durch die Reuter und Dra