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Fünffter Theil (1692)
Entstehung
Seite
25
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Dmmph-*ettchk-ttdekKtiegs-Herm. ^ünffrek Theil. &$

der Stände Landen. Reichs - p$|i t Amts -Bestellung undMaintenkvm% (3°-) 2tnweisirng der hohen Reichs - Gerich-te/ und Kaiserlicher Bedienten auf die 'COafylCapituUtion.

Nach besagter Ordnung dar man bey noch wahrendem Reichstagüber denen ^rticuien derKayftrj. beständigen Wal)l-capitui3tion

pituiauonouDS^UHVii/ 1 vvvvuuxo aueiuuta/i?uq?ng|ten ju>3!38;jCm

fepbi Lapituiatiön wemgLNtschieden/nur daß hier und dorr noch etwaseingerücket/ undvermögdes 47und letztenAtticulsIhr.Mlaj. sichverglichen/daß sie-sich keiner Regiermrg -der Administraüon im Heil. Römischen Reich anmasien wollen/ so lang Ihr.

Rayserl. Mas. im Leben/ oder nach dero Tod (welchen Giptelang verhüten wolle)züm?^«-/rL derReichsML^.welche in-mittelst die Administration führen/ die Expedition aber

w Königl. Maj. Namen verfügen sollen/ bis Sie das achtze/hende Jahr ihres Alters erreicht und angefangen hätten. Als-dann Sie sich auch durch einen Revers gegen die Churfürsten/nachInhalt Ihres nach der Wahl gethanen Eydes/ änderstmcht/alswann sie denstiben vd'n neuen wiederumgeschwohrenhatten/zuVesthaltung dieser Capit Ration nochmals verbinden/und die Regierung ehender anzürretten nicht befugt seyn solltennochwollten.

Allein wir nehmen wieder unseren Rückgang zur Wahl/ wovonuns der Ursprung und Beschaffenheit der CapirLiiation, Vergnü,gung des Wissens-begierigen Lesers abgeleitet. H^ach Ablesung derWahl ermähnte Chur Main; «dermal die zween Kayserl. Notarios »dieses «lieg ad Notam ju nehmen/ und da es nöthig in ein Instrumentzu bringen.- worüber einer aus ihnen die drevRathe pon jeden der H^rrnChurfürsten wegen alles dessen zu Zeugen .erbetrn. Chur Mainz erin-nerte nach diesen die Rathe und Notanp&fid) aus demLoncia vi zu begeben/ so auch geschehen/die Herrn Churfürsten und Gesandte aberMuclaviblieben ungefehr eine halbe Stund allein bey einander/und vmchteten 01 'S,

die Wahl. . USÖiM

Als dich vorbey/würden dieRathe und ztveenNywrü wiederum mvak t/onciavs erwdexs/rmd ihnen von Chur. Maiiitz vorgebatten/ daß

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