L4 _ Röm. Rafft Mas. imd det- hohen Alliiktett
matur, und Folge/ Landes-Schutz/rc. Nlag führen. Con-
current^ und Dißofitton der Lands-Herren über und bey denenLands-Steuern. (ro.) Achts-Erklarung und deren Proceß.(2i.) Einziehung der verwirckten mittelbaren Lehen/ und aLlodid< Sföter. Belangung der Bays. Mas. wegen der denenStänden insgesamt/ oder sonders unrechtmäßig zugefügtenSchaden.
(22.) Collation der Fürstlichen / Gräflichen/und andererWärden/Kaystrl. Promo tor tales und Recommendations - Schrei-ben zur Stelle und Stimme auf Reichs-Versammlungen;Ausfertigung der Diplomatum bey der Reichs. Lanyley; derenTax-Gefalle. (2 z.) Layf Restdeny innerhalb des Reichs.Audieny und Abfertigung der Churfürsten und Stände/ undderen Bottschafften und Gesandten. Gebrauch der Teutscheund Lateinischen Sprachen. Rayftrl. Bedienung. Die Reichs-vnd Hof-Aemter mit gebornen Teutschen Stands-Personenzu ersetzen. (24.) Des Reichs - Hofraths Bestellung/ Vißta.tion-tmb Direhion f (2s.) Bestellung der Reichs - Hofraths-Lantzley. Der Reichs - Hofräthe Besoldung und Freyheitenvon allerhand Beschwerden.
(26.) Friedliche Bekragung mit denen benachbartenChristlichen Gewälten. Enehaleung von Rrieg und Bündi-nissen. Beobachtung des westphälischen Frieden-Schlusses/Mäßigung der fremdden Werbungen im Reich: Desgleichender Durchzöge und Einquartirungen/ Muster-Plätze/ u. d. m.<27.) Verbot auswärtiger Fürsten Schutz-und Schirm-Briefüber des Reichs Stände und Unterthanen / Evocationes causa -rum an frembde Gerichte; Hülff wider den Mißbrauch derBrabantischen Bulle. Beybehaltvng der immedUtht der El-saßischen zehen Verein-Städte beym Reich. (28.) Nicht Ge»statk«ng/daß sich frembde Potentaten oder dero Bottschaff-ter in die Reichs-Sachen einließen/und an dem Naiserl.Hof/oder bey denen Reichs -. Conventets mit gewehrten Garden zuPferd und Fuß aufziehen. (29.) Reichspost s Bediente aus