>24 Rom. Radlet'. Maf.ßkttd der» hohen Allttreen
schreibe:/Indern jie sind von Atiiianischen Ungarn üdergebliebe^Siebenbürgen. Weil sie aber denen zum andernmal aus ScyMain Ungarn ziehenden Hunnen entgegen gezogen / und dieselbe MFreuden/als Landsleute/ in Siebenbürgen eittgesuhret/ hubensiesolche Freyheiten erlanget / daß sie alles Schoß und Auslagen jreyleben/ auch ihren König nie Tribut gegeben haben / als nur zurZeit / wann der König in Hungam getzeurarhet / oder eines jumgen Printzen Vatter worden/ mujien sie/ ein jeder/ denselben «i»nen Ochsen verehren / welches sie doch nicht ohne Widerwillen ge-leistet ; masten Otsus in >Ltils beym NonKnivbezeuget/ wieder Kö-nigliche Gesandte / ksuiusl'omorLu^, so aus Befehl des KönigesUtadislai/ als ihm sein Sohn Ludwig geboren ward/ dasselbe OGsen-Pmsent einzunehmen/ zu ihnen gesandt wurde/ nicht nur vonseinen slmsthundert Reutern die Misten eingebüsset / sondern auchselbst mit zwantzigWunden kaum Vas LebenzurBeuttdavon gebrachthabe.
Nach demHungarischeu Könige/ sind sie dem Wavwoda/als Königlichen Land-Pfleger in Siebenbürgen / als ihren darzu er-wehltenGrafen/ Unterthan gewesen / denen sie doch ebener masten»fft revoltirthaben/ wie solches Johanni/Grafen von Zips/Way-woden in Siebenbürgen / und der Zekelier damals Grasen / her-nach aber König / widerfuhr / der sie aber mit einem Heer überzöge/«nd zum Gehorsam nötigte. Heutiges Tags erkennen sie / mitdem Grentzen Siebenbürgen/ den Landes-Fürsten / ihren Herrn/Ser sich noch der Cjekler Grafen schreibet / jedoch also / daß sie allesreye Leute sind/ und keinen neuen Tribut geben/ als daß sie mitdem Fürsten alle zu Feld ziehen müssen / daher die meiste Kriegs-Macht / der Fürsten in Siebenbürgen / aus diesen Zekelyen be-stehet.
Dirrdte Nach diesen dreyen Nationen des Siebenbürglschen Landes/Narion als Hungam / Teutschen / oder Sachsen / und Zekkrn / wird auchsind Wal» noch die vierdte Nation daselbst gesunden / so in Teuk sch er Sprach«Hin. die Wallachen/ in Siebenbürgen aber Blooch gehrissen werden.Dieses Volck ist heutiges Tags so gar gering im Land geachtet/ daßes unter die Land - Stande nicht gerechnet wird / keine Städte/Schloß oder einzige Wohnung hat / sondern entweder hin und
her in des Landes Ring-Gebürg / oder unter verdeutschen und
Ungarischen Städte und Märckte Gebiet/ als Unterkhanen/ ihre
Hutten aus Vergünstigung besitzet. Ist ein sehr hartes und ram