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F'srarhmfim aus dem Zl'eüeuten eingeladen/dre aber nicht g.lüdenwerden / denen ftb'ckl er einen -Schau-Pfennig/daraufBl. Marcusstehet ^ und an der andern S sten des Hertzogs Namen/mit dieserAuffchrifft Venet. ?1 incip /ciunns.somuß er auch einem j'eden/der einG! ed des grossen Raths wird/einen silbernenDegen verehren/und aufseinen eignen Kosten einen Hofmeister und rs. Laquaym/ohne die an-dern Haußgenossen/ dock alles ohne Gewehr/unlerhalten/ und sich mitSilber-Werrk/ wenigst 4000. Ducaten whrt,versehen.
Ein jeder muß das Härmt für ihm entblössen/und aufstehen/ aberer vor niemand. Auf die: Münßen wird sein Name und B'ldnüßeines Hertzogs geschlagen. Er tragt einen Mantel / wie eine geistliche HertzogsPerson, mit einen grossen Hermelinen Kragen/seine Krön wird ge-nennet IIcorno oder das Horn/wievor Zeiten die Könige der Par-ther trugen/vor diesen pflag er auch dem VolF den Seegen mitzuthei-len. B") öffentlichen Geprang werdenfür ihm hergetragen z Stan-darten/ und gebraucht er sich 8. silberner langer Trompeten/welchePapst Alexander ui. geschenckt. Den Staab und Sporn hat er vondenen Kaysern in Orient erhalten. Auch tragt man eineWachs-Ker,tzevor ihm/zum Zeichen der /uri^iLon über die Geistlichkeit. DieKirche zu Sk. Marco ist feine Capelle/daselbst erwehlt er 24. Dorum-Herrn Md deren?rimiccrium.
Ferner muß er Sorg tragen / daß es dem ganßen Staat insge-mein wol gehe / und wann sich einer von dem Staats Bedienten un-recht verhalten/ mag er demselben anklagen / oder die Sache sonst un-tersuchen lassen. Auch mag er alle Urtheile über die Mißhandlungenvon denen Unterrichtern zu den grossen Rath ziehen; so gehen auchalle Gesetze und öffentliche Schreiben unter seinen Namen aus/ undwerden an ihm geschrieben/ doch müssen jene von vier Rathsherrn un-terzeichnet ftyn/ und diese nicht eröffnet werden / es sey bann in Gegen-wartvon vier Raths-Herrn und zwey Viertziger/bey Straffauf i oo.
Kronen/ so darfi er auch bey dergleichen Straffe keinen Ambassadeur/oder einiger dergleichen Person/Audientz geben._
Wann erstirbt/ so ist der altiste Rathsherr Vice Hertzog/und R«gi«rau§geht mit den fünffandern Rathsherrn/und dreyen Viertzigern in den »A-<HerPaSast / und so bald er begraben / wählt man in den grossen Rath r U§nqu'.sitvrn / so des verstorbenen Hertzogs Leben und Wandel unter-suchen/darauf dann/so sich was befindet/seine Erben grosse Geld-Straffen geben müssen. Jngleichen werden funff andere erkohren/genannt Correttori, welche / so Gesetze zum Vortheri der Freyheitverändert/ oder von neuen etngrsührt werden muffen/ solche indem
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