Tri,rmph-leuchkettdcttRkiegs,Helms Dritter Theil. ^ r
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tiges ffurn hmen erhielt seinen Fortgang, wann es nicht zuvor von demMuffti gebilligt/als ohne deffenBeyrahten dieSacheKrebs gängig ge,achtet wurde. Allein heut zu Tag befleissen sie sich so sehr nicht mehr / bi«
Sachen mit dem Muffti zu berakten. Doch grschicht es zuweilen zumSchein da aber gemeiniglich der Groß,Vezier/ auf sein Allvermögenund Ansehen sich gründend/ die Sache beschltcssk/nachmaln den Mufftinöhtiger / durch seine Gesetz,Auslegung der Sache eine Färb zuü'b-l -
Wann ein Muffti erwehlt/werden keine andere Aremonien/als E' wchtnn-der Einsatz in seine Grelle fürgenommen. Ererscheinct für dem Gross-Türcken/wclcher ihn mit einen kostbarsMarterePelh soausdie rocroc,.
Mkrwerth/bekleidet; nochmals verehrt er ihn eine Summa von1002. Thalern in Gold / so in ein Schnuptuch eingewickelt / uns derLürckische Kayser selbst in des Rocks Unterfutter / gegen seine Brust/hinein schiebt. Letziich gibt er ihm ein Gur / davon er täglich 2000.
Uprr/ oder zr.Gulden und etliche Kreutzer unserer Müntz/zu heben rund bat er sonst von gewissen Einkünfften nichts zu empfangen. Dost-Hat er über etliche Kirchen-Güter zu walten / dabev er sich ziemlicheHändel machen kan/ohne alle Furcht einWr deßwegen beschuldigterGeld Gierigkeit/ ober üblen Haushaltung.
Mas seine Aussprüche und Sementzenso er ertheilet/und Festabenahmst werden/ an betrifft/ hat er nicht einen Asper dafür zu empsan,zm/obschon für jedweden acht Asper bezahlet werden; undreichrmanselbige seinen Bedienten ein/ als nemlich den Muscwedegi / oder dem/welcher die Streit Frage aussetzt und erörtert / fünffAsper/ dem Mu,meiz/oder dem/ deres in das Reine bringt und sauber abfchreibk/zweenAsper/ lrtzlichdesMuff!iSiege!-B?wahrer/i. Asper.
Sonst hat derMuffti wenig Emkünfften/ als daß bey Antritt Cinkunsseseiner Charge/ alle Ambassadeurs lmd Residenten der ausländischen d««Nuffk,.Printzen zu ihm kommen/ ihn za beglückwünschen/deme auch alle Agen-ten der Türckischen Baffen folgen / und weilen es dann nicht gewöhn-lich/leer zu erscheinen/ so fieuret jedweder etwas bey/ welchesGluckeMnsch-Geschenckaufdie svQOO.Thaler geschätzt wird.
Wann ein Muffti abgesetzt / und ihm seine Ehren-Steßeent- ErgE.nommen wird / und solcher Entsatz von nichts anders / als den unwi, gunqdcrsprechlichen Willen desSustansHerrührer / wirdernochmireinerA pol»k / dasist/einer Vollmacht über etliche R'chter-Stellen in de,
Neri Provintzen zu beschlichen / Wunsch beseeligt. Dieses liefert ü mrinnoch auslangstches Einkommen un^ ebrl chen Unterhalt ein. Obnun auch diese Gnade den jetzt-abgefetzken Mufft, widerfahren wer,
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