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Lfg. 5 (1825) Die Königreiche 1) der Niederlande, 2) Dänemark, und 3) Schweden mit Norwegen
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XVI
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I Schwedische Meile 18,000 Ellen und gehen dereni auf einen Aequatoralgrad.

b) Flächenmaaß.

i Tonne Aussaat 14,000 Schwedische HI Ellen.

1 Schwedische Meile 23,142^ Tonnen Aussaat,

'2,5 geogr. Meilen.

«) Körpermaaß.

i Tonne 8 Viertel 32 Kappar " 56 Kannen

9386 Par. Kubic Zoll.

i Viertel 923,25 Par. Kubic Zoll,i Kappar 230,- - -

i Kanne i32,g^ - - <

Bei Gctraide: i Tonne 2 Spannen.

i Spanne 2 Halbspannen.

1 Halbspannc 2 Viertel,i Tonne cingcsalzene Häringe 1000 Stück.

ck) Flüssigkeitsmaaß.

1 Eimer 2 Anker 32 Kannen 62 Stoop

3960 Pr. Kubiczoll.

i Anker 1930 Pr. Kubiczoll.i Kanne 132 - r

r Stoop 66 - r

1 Fuder Wein 2 Oxhofde.i Ophofd i^ Ohm.

1 Ohm 2 Eimer.

i Tonne flüßiger und feuchter Maaren 48 Kannen.

(Die Pech « und Theertonnen, können nur I Stoopkleiner seyn.)i Last 12 Tonnen,i Last Lheer oder Pech 13 Tonnen,i Last Salz 18 Tonnen.

1 Last Flachs, Hanf rc. 6o Schiff- oder 12a Liespfund.Gewicht.

s) Viktualiengewicht»i Pfund 8848 Asse.

b) Berg Werks gewicht.

1 Pfund 7821 Asse.

0) Mark Landstädtecgewicht.

1 Pfund 74ZO Asse.

6) Mark Stapelgewicht,i Pfund 7078 Asse.

>^- 1 ^ Ff

i Schiffspfund Viktualiengewicht 20 Liespfunde.

400 Pfunde.

1 Liespfund 20 Pfund Victualiengewicht.

I Schiffspfund Eisen 16 Liespfunde.r Centner 122 Pfunde,

r Pfund 32 Loth.

1 Loth " 4 Quentin.

1 Quentin 69^ Asse.

Unterrichtsanstalten.

1) Universitäten. Die Universität zu Upsala und diezu Lund.

2) Gymnasien. Zu Upsala, Linköping, Skara, Streng-näS, WestcräS, Wexio, Lund, Göteborg, Kalmar,Karlstad, Hermösand, Gefle und WisingSö.

3) Volksschulen, als Bürger - und Kirchspielschulen inallen Städten, Flecken und Kirchspielen.

4) Besondere Unterrichtsanstalten.

g) die Navigationsschulen zu Stockholm undKarlskrona.

b) die Militär sch ule zu Karlsberg,e) die Oscarschule für Soldatenkinder,ck) die Herrnhuterl ehra nstalt zu Göteborg.

e) das Priesterseminar zu Upsala.

f) das Bergkollegium zu Stockholm.

Gelehrte und patriotische Gesellschaften.

1) die seit 1786 gestiftete Schwedische Akademie.

2) die 1739 errichtete und 1741 bestätigte Akademie derWissenschaften zu Stockholm.

3) die im Jahr 1766 errichtete Akademie der Wissenschaf-ten zu Upsala.

4) die Akademie der schönen Wissenschaften, der Geschichte undAlterthümer i 7 Z 3 zuStockholm gestiftet und i786erneuert.

5) die Gesellschaft fürWisscnschafken und Literatur zuGöteborg.

6) die Akademie deS Ackerbaues zu Stockholm.

7) die Akademie der KriegSwissenschaften zu Karlsberg.

8) die Gesellschaft xrc» xatria zu Stockholm.

9) die Bibelgesellschaften zu Stockholm und Göteborg.

10) die physiographische Gesellschaft zu Lund,ri) die scandinavische Gesellschaft zu Stockholm.

12) verschiedene Ackerbauzesellschaften.

Hülfsanstalten für Wissenschaften und Künste.

i) die Bibliotheken, unter welchen die königl. zu Stockholmden ersten Platz einnimmt.

2) die Naturalienfammlungen bei dem Bergkollegium zuStockholm und bei der Universität zu Upsala, so wiedaS zoologische Kabinet bei der Akademie der Wissenschaf-ten zu Stockholm.

3) das königl. Museum zu Stockholm.

4) die Sternwarten bei der Akademie der Wissenschaften zuStockholm, zu Upsala und zu Lund.

5) die botanischen Gärten zu Upsala, Lund und Stockholm.

6) daS Landmesserkomptoir zu Stockholm.

7) die Akademie der freien Künste 1735 gestiftet und1773 erweitert.

8) die musikalische Akademie 1771 gegründet.

Staats Verfassung.

Eingeschränkte erbliche Monarchie an deren Spitze einKönig stehet, dem die Repräsentanten des Volks, die Reichs-stände, zur Seite stehen. Das Reich wird nach denReichsgrundgesetzen und einer Constitution regieret- DieThronfolge ist in der durch den Ruf deS Volks und durchAdoption des jetzigen Königs Karl Xlll. im Hause Ber-nadette in männlicher Linie nach dem Rechte der Erstgeburt,und mit Ausschluß der Nachkommenschaft weiblicher Linieerblich; jedoch muß sich der König zur reinen evangelischenunveränderten Augsburgischen Konfession und der im Be-schlüsse der Versammlung zu Upsala 1593 angenommenen underklärten Lehre bekennen. Eine Civilliste für den Monar-chen sowohl als für den Kronprinzen wird von den Ständenfestgesetzt und bewilliget. Die Residenz deS Königs istStockholm, Lustschlösser sind zu Drotninqholm, Haga,GripSholm, Ulricsdal und Swartstö. Das SchwedischeVolk theilet sich in 4 Klassen ab, 1) den Adel, als Herren,Ritter und Knappen inn 17 Geschlechtern; 2) den Kler u s,3) die Bürger und 4) die Bauern. Die Nationübt ihre sich vorbehalteuen Rechte durch ihre Deputieren (dieReichsstände) aus. Der König ernennt den Landmarschallfür den Adelstand und die Sprecher (Taleman) für den Bür-ger- und Bauernstand; der Erzbischof von Upsala ist bestän-diger Sprecher für den Pciesterstand- Die Stände ver-ordnen aufjcdemReichstage, der nicht länger als drei, höch-stens dier Monate dauern darf, einen Justizsachwalter undStellvertreter zur Aufsicht über die Gesetze bei den Richternund Beamten, der jährlich eine Darstellung deS Zustandesder Verwaltung durch den Druck bekannt macht. Diejeni-gen Städte, die das Recht haben Depulirte auf den Reichs-tag zu senden, sind nach ihrer Rangordnung folgende: Stock-holm, Upsala, Norrköping, Göteborg, Malmö, Lands«