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terzeichnung des letzten der Spanischen Prinzen sich untenzeichnen.
Diese Acte muß in die gewöhnliche Form der öffentlichenUrkunden gebracht, und den Slaatssecrctärs des Königs vonSpanien, die bei dieser Gelegenheit die Function als Notarrien des Königs haben, übergeben werden, und von diesenmuß hernach eine authentische Ausfertigung davon in Spani«scher Sprache gemacht werden, die nebst einer FranzösischenIlibersehung desselben Contracts, die von demselben Staats«sccretär ceciificirt ist, den Ambassadeurs des Königs übergebenwerden muß.
Was die Präliminarartikel betrifft, welche von dem Mar«quis von Maulcvrier für die Vermählung des Prinzen vonAsturien mit der Prinzessin von Orleans unterhandeltund unterzeichnet worden sind, so wird der -Herzog von SaintSimon aus der Cepie, die ihm zu seiner bcsvndern Einsicht«ingehändigt werden wird, eine vollkommne Kenntniß davonerhalten, aber weder er noch der Marquis von Maulevrierhaben über diesen Punkt am Spanischen Hofe eine Unter»Handlung einzngchcn; und diese so bestimmten, Unterzeichneten,und ratificirten Präliminarartikel werden nur als Norm zu den«jenigen dienen, die zu Paris mit dem Ambassadeur des Königsvon Spanien in der gewöhnlichen Form werden unterzeichnetwerden, und zu dem Eheconlract, der von demselben Ambas«sadeur im Namen seines Königs mit Sr Majestät und demKöniglichen Haufe unterzeichnet werden wird.
Der Herzog von Saint Simon hat hierbei nur daraufz« sehen, daß, da der König die Prinzessin von Orleanswie seine eigne Tochter selbst vermahlen, und sie mit allem,einer Französischen Königstochter gebührenden Gcpräng undEhre an die Spanische Grenze bringen lassen will, sie in SparWien die Behandlung als Znfantin von Spanien, selbst schonvor der Vollziehung ihrer Vermählung mit dem Prinzen, ge«nießen muß. Gleiche Behandlung soll auch die Infantin ge«nießen, sowohl bei ihrem Empfang und auf der Reise, alswährend ihres Aufenthalts im Königreiche, bis zu der Zeit,wo sie den Thron thellt, und man wird alle Aufmerksamkeitanwendcn, um ihr die ihrer Geburt und ihrem Rang ge-bührende Auszeichnung zu erweisen.
Obgleich cs noch nicht möglich ist, die Zeit zu bestimmen,wann die Prinzessin von Orleans ausreisen, und an derGrenze ankommen kann, wo sie von den vom Könige von
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