I- 1 -
Bemh. Hansen
t e 1
unerwünschten Schrifttums
ist, kann ihm dieund Schriften ent-ier genannten
lordnung des Präsidenten derrskamer von 25* April 1935herausgegeban von derir if t tunsk armer
bm Oktober 1935
cerel, Berlin)
Ordnung ♦
2 hrif 11 unskämmer über schädliches und
3s gehört zu eien
t .>•
iheiten der Leichssehrifttumskaomer, das.er. schädlichen und unerwünschten Schrlft-: :einigunfS’.verk, das insbesondere auch dieiflüssea schützt, ist, nicht zuletr.t dank derallen seinen Verzweigungen, soweit ge-!feev:ahrunr ' 1 er Jugend vor S'chund-und SchuutB-.f-926 (PC-bl. 1,3.505) als überholt angesehen-.345 ist daher vr 10.April 1935 (RGBl.I,S.3*1)-u^änftige T jgelung erlasse ich auf Grund des' ,; zur Durchführung des Keichskulturlu.uuerge-^ (EG31.1,. . 79 ° ff.) folgende Anordnung:
l V
reraancjuntersagt.
>ucl
m
mi
m
er führt eine liste solcher
üher und
Esa
jsos lallst i che Zulturwollea gefährden. Dield Schriften durch öffentlich zugänglichejhfcandsl ln jeder Form (Verlag, Ladenbuch-[p-}isebuchh an de 1, Leihbüchereien usw.) ist
§ 2
vier führt ^ine v; eitere Liste solcher Bücherjht in die in j 1 erwähnte Liste auf Zunahmen,»die Hände Jugendlicher zu gelangen. Solche
fn und allgemein zugänglichen Bticherständenorden,
J'Jr’herk- rranhändler, Ausst© 1 lungsh* n d 1 er'ohne festen Verkaufsraum vertrieben werden,unter 18 Jahren ausgehfindigt werden.
5 3 e
:on äer v 1 und 2 verstößt, rechtfertigtorderliche Zuverlässigkeit und Bignung imerordnung zur Durchführung des Beichskultur-er 1933 (PGB1.1,8.797) nicht besitzt.aus der Peichsschrifttumskammer zu gewärtigen.
1 .. -
PC-Ji
SOENNECKEN-EINHANGEHEFTER ^Nr 38