Druckschrift 
[Amtliche schwarze Liste des schädlichen und unerwünschten Schrifttums]
Einzelbild herunterladen
 

I- 1 -

Bemh. Hansen

t e 1

unerwünschten Schrifttums

ist, kann ihm dieund Schriften ent-ier genannten

lordnung des Präsidenten derrskamer von 25* April 1935herausgegeban von derir if t tunsk armer

bm Oktober 1935

cerel, Berlin)

Ordnung

2 hrif 11 unskämmer über schädliches und

3s gehört zu eien

t .>

iheiten der Leichssehrifttumskaomer, das.er. schädlichen und unerwünschten Schrlft-: :einigunfS.verk, das insbesondere auch dieiflüssea schützt, ist, nicht zuletr.t dank derallen seinen Verzweigungen, soweit ge-!feev:ahrunr ' 1 er Jugend vor S'chund-und SchuutB-.f-926 (PC-bl. 1,3.505) als überholt angesehen-.345 ist daher vr 10.April 1935 (RGBl.I,S.3*1)-u^änftige T jgelung erlasse ich auf Grund des' ,; zur Durchführung des Keichskulturlu.uuerge-^ (EG31.1,. . 79 ° ff.) folgende Anordnung:

l V

reraancjuntersagt.

>ucl

m

mi

m

er führt eine liste solcher

üher und

Esa

jsos lallst i che Zulturwollea gefährden. Dield Schriften durch öffentlich zugänglichejhfcandsl ln jeder Form (Verlag, Ladenbuch-[p-}isebuchh an de 1, Leihbüchereien usw.) ist

§ 2

vier führt ^ine v; eitere Liste solcher Bücherjht in die in j 1 erwähnte Liste auf Zunahmen,»die Hände Jugendlicher zu gelangen. Solche

fn und allgemein zugänglichen Bticherständenorden,

J'Jrherk- rranhändler, Ausst© 1 lungsh* n d 1 er'ohne festen Verkaufsraum vertrieben werden,unter 18 Jahren ausgehfindigt werden.

5 3 e

:on äer v 1 und 2 verstößt, rechtfertigtorderliche Zuverlässigkeit und Bignung imerordnung zur Durchführung des Beichskultur-er 1933 (PGB1.1,8.797) nicht besitzt.aus der Peichsschrifttumskammer zu gewärtigen.

1 .. -

PC-Ji

SOENNECKEN-EINHANGEHEFTER ^Nr 38