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"Obern der'Gesellschaft« Das- Gelübd der Armüth ustd
Keuschheit aber müssen sie Durch alle Dienstleistungen'und alle FoldMugen, die sie der Gesellschaft blind zu'Hun schuldig sind, besonders aber durch eine grenzen,"löst llnterwerfurra unter die Obern und ihren Beicht«vat-er ersetzen« Eie müssen in leichten Uebungen derGottftligkeih welche ihnen ihr Beichtvater, ihren Um«ständen und Seelenzustande gemäß, auferiegt, und die'erPso viel er Mit!« vercinsacht, streng fcyn. Die Po-ljikik weiß herrklch d're zlivoriasstge Hülfe dieser verbor-genen Hükssglieder zu gebrauchen, denen mau vaSÜbrige leicht macht« Aber eS darf nichts in ihrer SeeleVorgehen, nichrö, was eS fey, zu ihrer Wissenschaftkommen , d»S sie nicht ihrem Beichtvater bekennen.
Man hak nun behauptet, Teliier habe, schon langevor feinem Tode, dem Könige den Gedanken einzuftö-ßen gesucht, daß er sich so in die Gesellschaft einveriei-den lassen möchte; er habe ihm die dadurch zu erlan-genden sichern Privilegien für seine Seligkeit, die damitverbundene Sündenvergebung gerühmt; er habe ihnglauben gemacht, daß. welches Verbrechen man auchbegangen habe, diese geheime Ablegung deö GelübdesalleS rein wasche und der Seligkeit versichere, wennman nur seinem Gelübd treu fey; und der Generalder Gesellschaft sey mit Bewilligung deü Königs indas Geheimniß gezogen worden. Zufolge dessen, be-hauptet man, habe der König sein Gelübd in Tellier'SHände abgelegt ; man will in den letzten Tagen gehörthaben, wieder eine die damit verbundenen Verspre-chungen versichert, der andre sich trostvol! auf diesek«ben gestützt habe; der König soll von jenem den letztenSegen der Gesellschaft wie einer der Brüder empfangen,er soll ihn Gebersformeln haben sprechen lassen, diedaran nicht zweifeln lassen, und die man zumTheil