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Zwey Tage nachher machte der Cardinal einenkurzen aber nachdrücklichen bischöflichen Aufsatz (Man»dement) bekannt, wvrinn er die, in dem Schreibender Bifchöffe, enthaltene Irrchümer zeigte. Er be-handelte eö, als eine bloS unter ihrem Nahmen ge-machte Schmähschrift, deren er sie, wie er unklugerWeise sagte, für unfähig hielt. Er beschwerte sichüber die unruhigen Zeiten, Und über die unerlaubteFreyheit einiger Bifchöffe, sich in fremde Angelegen-heiten zu mischen. Ec verbot die Lesung dieses Schrei-bens, daß er auf mancherley Art radelte, bey carwni-scheu Strafen.
Es schien, als ob er durch die Erlaubniß desKönigs, und die Abweisung von diesem befugt scy,so zu verfahren, und daß er noch mit vieler Schonunghandle. Nichtsdestoweniger wurde sein neuer Schrittals ein neues Vergehen angesehen, wodurch er sichdas Verbot zuzog, ohne ausdrücklichen Befehl nichtMehr am Hofe zu erscheinen.
Die bcydcn Bifchöffe, das heißt diejenigen, wel-che jene zu Pvrmännern gebrauchten, benutzten denguten Fortgang ihrer angespormenen Verrärherey, undschrieben aufs neue.
Hebert, aus der Brüderschaft der Miffionuairs,ein Mann, welcher sich als Prediger zu Versaillesgroße» Ruhm erworben harte, und dem, gegen dieGesetze seiner Congregation, von dem Cardinal dasBisrhum von Agen gegeben worden war, that dagegendas Äeuffersie, in seiner Diöcese, welche zu eben der Pro-vinz gehörte, in welcher jene zwey Bifchöffe waren.Er schrieb an diese einen sehr vortrefflichen, gelehrten,nachdrücklichen und gvkkeSsürchrigen Brief, wvrinn erihnen mit vieler Schonung vorsiellte, wie unrecht eS
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