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Zweyte Abtheilung, Drey und zwanzigster Band (1802)
Entstehung
Seite
392
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schicken werden, welcher zur Bewerkstelligung des zwrkcdendem Kaiser, dem Reich und dem Allerchristlichsten Königezu schließenden allgemeinen oder förmlichen Traktats gewähltiverLen wird, indem Se Kaiserliche Majestät ihr Wort geben,haß Gedachte, DepuMtivn oder diejenigen, ,y«lch<. mit den Voll«Wachte« versehen find, im Namen des Reichs i« alle PunkteWillige« werden, worüber -Höchstdie selben durch den gegen»wärkige« Traktat,. welchen. Höchstdieselben z» vollziehen ver,sprechen und sich verbindlich machen, Wir Sr Allsrchrist. chstenMajestät übereingekommen sind.

XXXIV.

Da der vorhergehende Artikel mit sich bringt, baß dietzhurfürsten, Fürsten uyd Stände des Reichs im Namen d«SReichs erste Deputation a»S ihrer Mitte oder vielleicht ihre Be»vvllmächkigke zu den Konferenzen des zwischen Sr KaiserlichenMajestät, dem Reich und Er Allerchristlichsten Majestät zuschließenden allgemeinen und förmlichen FricdenStraklatS anden dazu gewählte» und bestimmten Ort schicken werden; sokomme« der Kaiser und der Allerchristlichfte König überein,diese« Ort in einem neutrale«. Laude, außerhalb des Reichs«yd d-s Königreichs Frankreich, anzusetze», und zu dem En»de haben Zhre Majestäten ihre Augen auf das Gebiet devSchwüz gerichtet, in welchem von Sr Kaiserlichen MajestätOder von Tr Allerchristlichsten Majestät drei Städte genanntwerde« solle«, um eine darunter auf folgende Weise zu wähllen, nämlich wenn Ge Kaiserliche Majestät die besagten dreiStädte nennen und Vorschlägen, so werden Se Allerchristlichst»Majestät von derjenigen, welche zu den Conserenze« dienen soll,die Wahl haben; oder wechselsweise, wenn Se Allerchristtich«ste Majestät die drei Städte Vorschlages, so werden Se Kaiser»siche Majestät unter den dreien von derjenige«, welche sie vor-zuziehen wünschen, die Wahl habe«. Diese Vorschläge undWähle« werden zu eben der Zeit geschehen, wo der gegenwäni»ge Traktat unterzeichnet werden wird, so daß es zur Unterhand-lung und zur baldmögticksteik Abschtießung des allgemeinen undförmlichen Friedens zwischen dem Kaiser, dem Reich und demAllerchristlichsten Könige weder Aufschub noch Zeitverlust giebt,und daß ihre bevollmächtigten Minister deu iztendesMo»«gts April oder spätskenS den nächsten rsten Mai sich an demzur Haltung der Ceriserenzen bestimmten Orrs versammeln

können,