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auf welche er im Namen Sr Allerchristlichsten Majestät wür<de bestehen müssen, nämlich auf der Fvdenmg der vcrwikkwe-tcn Frau Herzogin van Elbcuf, in Betreff des Wltthums undder Ehevcrkräge der secl. Herzogin von Maniua, ihrer Toch-ter; der Fürstin von Ursini, Prinzessin von Piombmo; undendlich des Herzogs von St. Pierre an das Fürsienihmn '?a,bivnerto; und von der andern Seite auch der Prinz Eugenvon Savezien zu mchrcrn Ansprüchen Auftrag hat, auf wel-chen er iw Namen Sr Kaiserlichen Majestät würde bestehe»müssen, nämlich einige Ansprüche des Herzogs von Lothrin-gen. außer denen, welche in dem Rpswicker Traktat und un-ter de» vorhergehenden, auf gemeldeten Traktat Bezug haken-den, Artikeln begriffen sind: die Foderung dcS Herzogs vonModena, so wie des HauseS Aremberg, des Hauser Lignc,und endlich der Diderbezahlung der Schulden, welche dieFraniösischen Truppen in dem Herzogthum Mailand hintenlassen haben, weiche alle zu viel Zeit federn würden, als baßsie in diesem Traktat auss reine gebracht werden köinueu; soist man übereittgekonnuen, dis Auseinandersetzung der selbenwechselseitig bis auf die Conftrenzen zu verschieben, weichewegen des allgemeinen oder förmlichen Friedens - Traktats zwi-schen Cr Kaiserlichen Majestät, dem Reick und SrAllcrcheist-llchsten Majestät werden gehalten werden, wo cs einem jedenfrei stehen wird, seine Rechte vorzusteilen und seine Doku-m me und Gründe anzubringen, nach deren reiflicher Erwä-gung Se Kaiserliche Majestät und Se Asterchristlichsre Ma-jestät diejenige Rücksicht darauf zu nehmen versprechen, welchedie Gerechtigkeit erfordert^ doch ohne daß dadurch die Voll-ziehung des Friedens gestört oder verzögert werden kann.
XXXII.
Da dis gegenwärtige Lage der Dinge Sr KaiserlichenMajestät eben so wenig Zeit gelassen hat, die Lhurfürsteu,Fürsten und Stande des Reichs über die Fcledensbedingun-gcn zu Rache zu ziehen, als diesen, die Bedingungen des ge-genwärtigen Traktats, weiche sie betreffen, nach der gewöhnli-chen Form im Namen des ganzen Reichs zu bewilligen ; soversprechen Se Kaiserliche Majestät, daß gedachte Ehurfürsten,Fürsten und Stände im Namen des Reichs unverzüglich Voll-machten oder vielleicht eine Deputation aus ihrer Mille aufgleiche Weise mit ihren Voi'machken versehe», an den OrtB ist 4 schicken