- 339
Lasten stark, won welchem er jeht Herr ist, dich Einwohnernder vereinigten Provinzen gehöre; und da wir gern sähen,daß der besagte Schiffsherr in seinen rechtmäßigen Geschäftten unterstützt würde, so ersuchen wir Euch alle samt »nv sonrLers, wp der obgenannte Herr mit seinem Schiffe und Waa«re» ang/langen wird, ihr wollet ihn gütig aufnehmen undpfliclwmäßig behandeln, ihn gegen die gewöhnlichen Zollgebührren und Abgaben in, durch und bei euren Häfen, Flüssen undDomänen dulden, und ihn, wo er es für gut findet, schiffen,passiven, angelangen und Gewerbe treiben lassen, wofür wirgern erkenntlich seyn werde». Urkundlich haben wir unsererSadt Znnstegel beifügen lassen.
SeparatsArtikel. 1
Außer demjenigen, was in dem zwischen den Gesandter?Sr Allerchristlichsten Majestät und der Herrn Generalstaate»der vereinigten Provinzen heute, den eilsten April 171; ge«schlossenen Handelstrakrat verabredet und ausgemacht wordenist, hat man noch durch gegenwärtigen Separat - Artikel,welcher eben die Kraft und Gültigkeit habe» wird, als wenner in den besagten Traktat Wort für Wort eingerückt wäre,beschlossen, daß die in Frankreich auf fremde Schiffe gestellteAuflage von ;v Sols für die Last in Rücksicht der Schiffe, welcheUnterthanen der Generalstaaten der vereinigten Provinzen zugerhören, in Zukunft gänzlich aufhören wird und hin,ühro nicht:wieder eingeführt werden kann, so daß die Schiffe der Unter«thanen der besagten Herrn Generalstaate» von der besagte!?Tape befreit seun werden; mögen nun diese Seuiffe von de»Ländern oder Gebieten der s?errn Generalstaaken g rad« zwnach Frankreich gehen oder von irgend einer andern GegendHerkommen, mögen sie beladen oder leer seyn» um ihre Ladungin einem oder mehreren Plätzen von Frankreich abznfetzen,oder vielleicht an den Oener», wohin ihr Lauf gcnchktt war,Ladung aufzunehmcn, bestimmt gewesen seyn, und Werl sie da«selbst keine finden, an andere Oerrrr gehen» «m dort weich»zu bekommen, mögen ferner die besagten Schiffe der Untererhanen der Herr» Generalstaaten aus den französischen Härfr» auSiausen, um von da nach Hause MückMhren, E
V s ihre»