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Zweyte Abtheilung, Drey und zwanzigster Band (1802)
Entstehung
Seite
340
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ihren Lauf anderswohin zu nehmen, es mag seyn, an wel-chen Ort es wolle, beladen oder leer; mögen sie sogar ihre La-dungen in einem oder mehreren Plätzen genommen haben.Denn man ist übereingekommen, daß die Schiffe der Unter,thanen der Herrn Generalstaaken der genannten Äustäge we-der im den angeführten noch in irgend einem andern vor,kommenden Fall unterworfen, sondern davon befreit seyn undbleiben sollen, sowohl wenn sie von den besagten französt,schrn Häfen Herkommen, als wenn sie dahin gehen, ausge,nommen im folgenden Falle, wenn nämlich die besagten Schis,fe in Frankreich Waaren aufnehmen und sie von einem fran-zösischen Hafen nach einem andern Hafen Frankreichs transpvc,tiren, um sie dort abzusctzen; i» diesem Fall allein, und sonstin keinem andern werden die Unlerkhanen der besagten HerrnGeneralstaaten verbunden seyn, die genannte Abgabe, mi-die andern Fremden zu bezahlen. Dieser gegenwärtige Se-parat-Artikel wird eben so, wie der Handelerraktat ratisiciertund registrirt werden-*)

Wir außerordentliche Gesandte und Bevollmächtigte desAllerchristüchsten Königs haben, in Rücksicht dessen, was unsvon den außerordentlichen Gesandten und Bevollmächtigtender Herrn Generalstaaken der vereinigten Provinzen der Nie,derlande vorgestellt worden ist, daß es für die Schiffahrt undden Handel beider Theile gut seyn würde, wenn die im drit.ten Artikel des hier in dieser Stadt den -Nen des letziernMonats Unterzeichneten Friedens - und Handels > Traktatszur gegenseitigen Wiederherstellung der gemachten Eroberun,gen festgesetzten Termine nicht von dem Tage der zu gesche-henden Bekanntmachung, wir in dem besagten dritten Artikelausbeduiigen worden ist, sondern von dem Tage der Unter,zeichnnng anfiengen, wie es auch nach dem Frieden von Nys,N)i-.k verordnet wurde, auf Befehl Sr Majestät emgestimmtund bewilligt, daß alle besagte Termine sowohl m der Nord-see als in allen den übrigen, im besagten dritten Artikel ge-nannten Gegenden von dem Tage der Unterzeichnung an an,

fangen

*) Dieser Artikel wurde den uten April von 7 holländischenGesandten, der folgende erst den raten Mai von s hollän-dischen Gesandten unterschrieben.