des Königs »mH die unsrigen führen. Urkundlich haben »virgegenwärtige Briefe mit unserer eigenhändigen Unterschriftund unserer Wappen Insiegel versehen, und sie durch unfernSekrerair des Seewesens muerzeichnen lassen. Geschehenzu den
Tag des Monats tausend sieben
hundert Unterzeichnet:
Ludwig, Graf von Toulouse. Und weiter unten, von
Abschrift der Eidsformcl.
Wir von der Admira»
litätzu versichern, daß
Herr deck
im obigen Passe genannten Schiffs de» daselbst erwähnte»Eid geleistet hat. Geschehen, zu den
Tag der Monats tausend
sieben hundert
Anderes Formular der Briefe, welche zufolge des obgernannten Artikels von den Städten und Seehäfen dervereinigten Provinzen, den daraus auslaufendcn Schif-fen und Barken gegeben werden sollen.
Den Durchlauchtigsten, Hochgebohrnen, Grvßmächtig-sten. Hochgeehrtesten und Hochweiscn Herrn Kaisern, Köm,gen., Republiken, Fürsten, Herzogen, Grafen, Baronen,Herrschaften, Bürgermeistern, Schöppen, Rächen, Richtern,Amtleuten, Gerichteherrn und Regenten aller guten Städte,Städte und Plätze, sowohl geistlichen als weltlichen Stan-des, welche diese gegenwärtigen Briefe sehen oder lesen wer-den ; wir Bürgermeister und Regenten der Stadt
rhu» kund und zu
wissen, was maßen
Herr des Schiffs
vor uns erschienen ist und durch einen förmlichen Eid nnd beiden Worten: so wahr mir Gott helfe! erklärt hat, daß dasSchiff, Namens ungefähr
Lasten