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Zweyte Abtheilung, Drey und zwanzigster Band (1802)
Entstehung
Seite
337
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migungen und Negisirirungen ;u geschehen pflegen, bekanntgemacht, genehmigt und registriert werden wird.

Formular der Pässe und Seebriefe, welche dem gegen-wärtigen Traktat zufolge in der Admiralität von Frank-reich den davon auslaufenden Schiffen und Barken ge-geben werden sollen.

Ludwig, Graf von Toulouse, Admiral von Frankreich,allen, die gegenwärtige Briefe sehen werden, unfern Gruß:Wir thun kund und zu wissen, daß wir

Herrn und Condukteur desSchiffs, Namens von der Stadt

einer Last von

Tonnen, oder ungefähr stark, welches vonjetzt an in dem Hafen und Ankerplatz

war, Freiheit und Erlaubniß

gegeben haben, sich

mit beladen, nach

geschehener Untersuchung seines Schiffs nach

zu begeben, nachdem er vor seiner-ibreise von den Oftfilieren, weiche in dem Seewesen die Jurisdiktion aueüben,eben so, als wenn daS besagte Schiff einen oder mehrern Umterlhanen Sr Majestät gehörte, den Eid geleistet haben wird,von welchem am Ende der gegenwärtigen Briefe die Urkundebeigescht werden wird; so wce auch die Befehle und Verord»nungen, das Seewesen betreffend, zu beobachten und von sei-nen Begleitern beobachten zu lassen, auch von den bei sePerEquipage befindlichen Personen und allen, weiche sich eiwchiftfen; (weiche letztere er nicht ohne Lorwiffen und Erlaubnißder Seeofficiere rinschiffen kann,) ei» nnr-rzeichneles und be-stätigtes Verzeichniß, welches sowohl die Var als Zunamen,als auch der GeburrS ' und Wohnort derselben enthält, in dieKanzieiakren eintragen zu lassen Zn jedem Hasen oderAnkerplatz, wo er mit seinem Schiffe einianfen wird, wirk»«r den Sceofficicren und Richtern den gegenwärtigen Abschiedvorzeigen, und ihnen von dem, was wahrend ferner Reise ge-schehen und vorgefallen ist, treuen Bericht absiatten. Wäh-rend seiner Reise wird er die Flaggen, Wappen und SchildeN. Lenkwürdigk. XXIII. Bd. I d»s