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Zweyte Abtheilung, Drey und zwanzigster Band (1802)
Entstehung
Seite
324
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führen und? abzusetzen, und dies?, ungeachtet aller dawiöcrlqmsenden Edikte, Deklarationen und Verbote der Regierimg,namentlich derer vom igrenIuly und i4ten September r6r>7,vermöge »velcher in die Häfen von Frankreich oder die erobertenPlatze keincandere, als offen und mit Salz von Brouage einge»saizeneHeeringe gebracht und eingcführr werden dürfen, und welrche befehlen, daß besagte Drack-Heeringe na6-den Seehäfen inTonnen gebracht werden sollen, von denen achtzehn zwölfTonnen gepackter Heringe geben. Welche Verbote widerrufenund annuilirt bleiben.

XI.

Man wird die Unterthanen beider Nationen auf gleicheWeise und ohne Unterschird, lowohl in Frankreich als in denLandern der Generalstaaten wechselseitig beim Zoll oder in denExpeditionen sobald als möglich abfenigen, ohne ihnen irgendein Hinderniß oder einen Aufenthalt zu verursachen.

XII.

Die Kriegsschiffe werden die Rheden, Flüsse, Häfen undStandplätze von beiden Seiten immer frei und offen finden,um ein und auszulaufe», und so lange es ihnen nöthig ist,vor Anker liegen zu bleiben, ohne einer Untersuchung ausgeiseht zu seyn; doch mit der Bedingung, daß sie stch dessen mitBescheidenheit bedienen, und den Gouverneuren der besagtenPlätze und Hafen, denen die Capital»« dieser Schiffe die Urrfache ihrer Ankunft und ihres Aufenthalts zu melden haben,nicht durch einen zu langen und verstellten Aufenthalt oderdurch sonst etwas zu Besorgnissen Anlaß geben.

XIII.

Die Kriegsschiffe Sr Majestät und der besagten HerrnGencralstaaken und auch ihrer Unterthanen, welche zumKriege gerüstet seyn mögen , werden die von ihren Feindengemachten Prisen mit vollkommener Freiheit hinführen kömne», wohin es ihnen beliebt, ohne zu einer Abgabe, sey esan die Herrn Admiräle oder die Admiralität, oder an amdere, verbunden zu se n, und ohne, daß weder die besagtenSchisse oder Prisen, wenn sie iu die Hasen und StandplätzeSc Majestät oder der besagten Herrn Generalstaaten einlamfen, angehaiten oder weggenommcn, noch von den Sfficieren

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