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Zweyte Abtheilung, Drey und zwanzigster Band (1802)
Entstehung
Seite
303
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XI!I.

Die Schifffarth ans der LpS wird aufwärts von derMündung der Leute an frei sepn und daselbst weder ein Zollnoch eine Auflage errichtet werden.

XIV.

Man ist ferner übereingekonimen, daß von den besagtenSpanischen Niederlande», oder denjenigen, welche von SrAllerchcisilichen Majestät abgetreten worden sind, der KroneFrankreich oder irgend einem Prinzen oder eu er Prinzessinaus dein Hause oder der Linie Frankreich nie eine Provinz,Stadt, ein Fort oder Platz abgetreten, überlassen oder ge«schenkt werden solle, oder irgend durch Schenkung, Verkauf,Tausch Ehekontrakt. Testament- oder Zntestaterbfolge, oderunter welchem Titel es geschehen könnte, zusallen, noch auf ir«gend eine Weise in die Gewalt oder unter die Dothmäßigkeitdes Allcrchristlichsten Königs, oder irgend eines Prinzen odereine Prinzessin aus dem Hause oder der Linie Frankreich ge«bracht werden könne.

XV.

Die besagten Herrn Generalstaaten werden Sr Aller«christlichen Majestät die Stadt und Cnadelie Lilie mit ihremganzen Gebiet, ohne alle Ausnahme, Orchies, die LandschaftLaleu und den Flecken Gonrgue, die Städte und Plätze Ai.re, Bethune und St. L-cnant nebst dem Fort Francois, ih«den Voigteycn, Gouvernancien, Zubehören, Depenbenrien,Einschlüssen und Audängseln überliefern, alles auf dir Weise,wie eS der Allercknstliche König vor dem gegenwärtigen Kne«ge besessen hat und so, das; diese Städte, Plätze und FortSUnmittelbar nach dem Frieden, und spätstens fünfzehn Tagenach der Auswechslung der Ratifikationen des gegenwärtigenTraktats geräumt werden sollen, mit allen Festungswerken,in dem Zustande, worin sie sich gegenwärtig befinde», ohneirgend etwas daran zu ändern, auch mit allen Papieren,Schriften, Dokumenten, Archiven und mit denen jder Rech«Nungrkammer zu Lille insbesondere; und sollten irgend eint«ge davon weggeschafk worden seyN, so wird Ina» sie aufrichtigWieder zurückliefern; doch mit dem Beding, daß die besagtenHerrn Generalstaaten zur Vergütung dessen, was der Aller»

christlichst*

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