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Zweyte Abtheilung, Drey und zwanzigster Band (1802)
Entstehung
Seite
300
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ner Ansprüche in Rücksicht auf den Zlmershcimer Traktat ent«schädigt worden ist- Auch hat inan beschlossen, diese Enkschä-digung durch gemeinschaftlich zu ernennende Schiedsrichter,unter denen die Königin von Großbritannien zu seyn bewil«ligt hat, bestimmen zu lassen» welche Bestimmung von denSchiedsrichtern sobald als möglich geschehen wird. Se Al-lerchristlichste Majestät werden die Emsagungsakke Sr Chur-fürstlichen Hoheit ihre volle und gänzliche Vollstreckung errei-chcu lassen, und zu desto größerer Sicherheit versprechen, beiSr Allerchristlichen Majestät es dahin zu bringen, daß Se Ka-tholische Majestät sowohl in ihrem Traktat mit Zhro Maje-stät von Großbritannien, als mit den Herrn Generalstaatendie genannte Entsagung Sr Churfürstliche» Hoheit, so weites nöthig ist, genehmigen werden.

X.

Ungeachtet indeß der Churfürst von Daiern, wie obengemeldet ist, von der Söuveränelät und den Einkünften derStadt und des Hsrzvgthums Luxemburg, der Stadt undGrafschaft Namur, der Stadt Cyarleroy und ihrer Denen«dentien, im Besitz bleibt; so hat man doch die Ucbereinkunftgetroffen, daß Se Allerchristlichste Majestät aus der Stadtund dem Herzogkhum Luxemburg, der Stadt und GrafschaftNamur, der Stadt Charlcroy und allen ihren Dependcntien,unmittelbar nach dem Frieden, und spätstens in i; Tagennach der Auswechslung der Ratifikationen des gegenwärtigenTraktats ihre sämmtlichen Truppen zurückziehen und cs dahinbringen werden, daß zu gleicher Zeit auch Se ChurfücstlicheHoheit die ihrigen, (ausgenommen aus den Dependcntiendes Herzogthums Luxemburg) und diejenigen, welche von De-ro Bruder, dem Churfürsten von Cölln darin scyn könnten,ohne alle Ausnahme daraus znrückziehen werken, und daß dieStadt und Festung Luxemburg, die Stadt und Burg Na«mur, so wie die Stadt Charlcroy unterdessen von den Trup«pen der Generalstaaten beseht werden sollen, weiche unmittel-bar nach dem Frieden, und spätstens -Z Tage nach der Aus-wechslung der Ratifikationen daselbst einrücken werden. Auchhat man beschlossen, daß die Truppen der besagten Herrn Gerneralstaalcn der nach dem Frieden von Ryswick mit Sr Chur-fürstlichen Hoheit, damaligem General - Gouverneur der besag-ten Niederlande, hierüber getroffenen Einrichtung gemäs

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