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eilt mit ihnen verbundener Fürst oder einige Fürsten noch inden sogenannten Spanischen Niederlanden besitze», so wie csder verstorbene Katholische König Karl II. besessen hat, oderdem Traktat von Npswick gemäß hätte besitzen sollen, über»liefern oder überliefern lassen, nnd weder Se AllerchristlichsteMajestät, noch der oder die mit ihnen verbundenen Fürsten,werden sich irgend einige Rechte oder Aussprüche, unmittelbaroder mittelbar, darauf Vorbehalten, sondern das Haus Oesttreich wird dergestalt zum Besitz der besagten Spanischen Nie»Verlande gelangen, daß es dieselbe, der Successionsordnungdes gedachten Hauses gemäß, hinführo und für immer voll»kommen und ruhig genießen kann, sobald die Herrn Gene«ralstaaten mit demselben über die Art und Weiw übcremgerkommen scpn werden, wie die besagten Spanischen Nieder»lande ihnen zur Barriere und Sicherheit dienen jolien.
Zedoch mit Wem Beding, daß der König von Preußenvon dem Obern Viertheil von Geldern alles behalten wird,was er gegcnwärtiig wirklich darin besitzt und behauptet, näm»lieh die Stadt Geldern, die Präfektur, die Vvigtcy und Un»rcrvoigtey Geldern, mit allem, was dazu gehört und davonabhängt, so wie insbesondere die Städte, Voigteyen undHerrschaften Strahlen, Wachtendonck, Middelacr, Walbeeck,Äcnsen, Asscrden und Wecl, desgleichen Naey und klein Ka»velaer, mit allen ihren Zubehören und Depcudcntien. Uerberdieß wird Sr Majestät dem Könige von Preußen die Am»manie Kriekenbeck mit allem, was dazu gehört und davon ab»hängt, und das Gebiet Kessel, ebenfalls mit allen Zubehörennnd Dependenrien, und überhaupt alles, was besagte Ammanieund besagter Distrikt in sich begreifen, außer Erklens mit seinenZubehören undDependentien, ohne alle wettereAusnahme, über»liefert werden^ so das das Ganze Cr Preußischen Majestät undden Fürsten oder Fürstinnen, ihren Erben und Nachfolgern mitallen Rechten, Prärogativen, Einkünften oder Vorthetlen, siemögen Namen haben, wie sie wollen, in derselben Gestaltund auf dieselbe Weise, wie sie das Hans Ocsireich, und ins»besondere der verstorbene König von Spanien besessen har,jedoch mit den Beschwerden nnd Hypotheken angehört; undfolglich werden die Generalstaaten aus den oben genanntenGegenden ihre Truppen, wo sie irgend welche haben können,zurückziehen, und in dem Augenblick der Räumung, welche-sogieich nach der Ratifikation des gegenwärtigen Traktats vor
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