i6r
go de la Spada, Mitglied des besagten StaatSraths, auchKriegsrath Seiner besagten Katholischen Majestät; und Lud-wig Verreiben, ebenfalls Ritter, auch Oydor (AuclisuLier),öbersekrctär und Archivbcwahrcr des besagten StaatSratheS;«ls Bevollmächtigte und Depucirte, kcaft ihrer Vollmachten,außer demjenigen was bereits in dem besagten FriedeuStrakta-te enthalten ist, noch über folgende Artikel mit einandereinig geworden sind, deren jeder von besagten Königenund Herrn, wie auch ihren Nachfolgern und Stellvertreternunverbrüchlich gehalten und beobachtet werden soll, und zwarin der ncmlichcn Kraft, Wirkung und Pcaroganre, als wenndieselben dem besagten Friedenötrattate ausdrücklich einver-leibt wären.
Erstens soll demnach der Wittwe und den Kindern desverstorbenen Mcssire Peter von Mrlun, in Betreff ihrer ver-meintlichen Rechte und Ansprüche auf die weiland dem verstor-benen Herrn Fürsten von Espinoi zugehörigen, und in denStaaken des besagten Katholischen Königs und Herrn liegen-den Güter, kurz und gut Recht und Gerechtigkeit wieder«fahren.
Auf gleiche Weise soll auch der Herzogin von Arscok,in Rücksicht ihrer Foverungcn und Ansprüche kurz und gutRecht und Gerechtigkeit wiedcrfahren. Das Nemliche sollauch der Wittwe des verstorbenen Prinzen von Oranicn ange-deien, da sich dieselbe nach Frankreich begeben hat; undzwaesowohl in Bctceffder Ansprüche, welche sie ihres WittwenthumSlvegrn auf die Güter des verstorbenen Prinzen von Oranienwacht, als auch in Ansehung des Genusses, welcher ihr vcr»wöge des Traktats von Coligni zugestchert worden; in sofernkleinlich die Güter, worauf es hier ankömmt, in den Staa-ten des Katholischen Königs und Herrn liegen.
Der Prinz von Oranien, soll wieder in Besitz der Herr-schaft und des Fürstenlyums Oranien, wie auch aller andernN, Drnkrvürvigk» XIV. S, tz LäOff