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Zweyte Abtheilung, Vierzehnter Band (1797) Nachlese von Bemerkungen zu den letzten Regierungsjahren Heinrichs des IV : nebst Anzeie der Quellen, aus welchen der Inhalt dieses Bandes geschöpft ist
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Solchergestalt sinv demnach alle obbemeldettn Punkte«nd ?krtikel, sowohl überhaupt, als auck nach eines jeden In-halt insbesondere, von besagten Dcputirten, deren Namenweiter oben vorgezcichnet sichen, verhandelt, bewilligt/ be-glaubigt und festgesetzt worden.

Welche Deputirkm in Kraft ihrer Vollmachten und un-ter Verbürgung aller und jeden , sowohl gegenwärtigen als zu-künftigen Güter ihrer besagten Herren, versprochen haben,und hiermit nochmals versprechen:

Daß dieselben dies alles unverbrüchlich erfüllen und br-vbachten würden, auch dafür zu sorgen, daß sie solches raki-ficicen, und einander authentische, unterzeichne!,-, und besie-gelte Briefe zufcrtigcn und einhändigen sollen , in welchen die-ser gegenwärtige Traktat von Wort zu Wort ringernckt wäre,und solle dies von Seiten mchrbcsagtcr Herren, ncmlich, desAllerchristlichsten Königs, des CardinalerzkeezogS, und dcSHerzogs von Savoyen, binnen hier und einem Monare ge-schehen, von dem Tage und Datum des gegenwärtigen Trak-tats a» zu rcchnrn; wobcy sich zugleich der besagte HereCardinal anheischig machte, vrcy Monate nachher eben solcheRatificationsbriefe, von dem Katholischen Könige undHerrn bcyzubringen. Ferner haben die besagten Deputa-ten, deren Namen weiter oben verzeichnet sichen, versprochen,und versprechen dieselben hiermit nochmals, daß die besagtenHerren, nemlich, der Aücrchristlichsic König, vcr Cardinal-Erzherzog und der Herzog voll Savoyen, vermittelst eines feier-lichen, auf das Crüzifix, das heilige Evangelium, den Meßca-non, und auf ihre Ehre, abgelegnen Eides, besagte RacisicationS-schreibcn, im Bcyseyn selbstzu wählender Dcputirten beschworen,und sich verpflichten wollen, den Inhalt der besagten Artikelvollkommen, treulich und sonder aller Gefährde zu befolgen und zu erfüllen, worauf sodann der Katholische Kö-niz und Herr, drcy Monate nachher, wann und zu wel-cher Zeit man solches sonst von ihm verlangen würde, einen

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