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men hatte und seine Taschen durchsuchte, fand man auchdie Scheide bry ihm die zu dem Messer gehörte, wo«mit er dem Könige den Stich versetzt hatte. Da ecsich nun in Verhaft sah, dem königlichen Oberhosrich-ter übergeben, und von ihm verhört wurde, gestand er dieThat, und sagte mir Frechheit: er habe Wort gehaltenund sein Versprechen erfüllt, ob ihmglcich sein Vorha-ben nicht ganz gelungen scy.
Des folgenden TagS, am acht und zwanzigstenDeecmber, versammelte sich das Parlement in seinemPalais, und ließ auf Ansuchen des königlichen Gene«ralprocurators einen Beschluß ergehn, kra sc dessen eSden Criminalprcceß, welchen der königliche Obcrhofrich-tcr gegen den besagten Johann Chaste! erhoben hatte,vor seinen Richtcrstuhl zog, zugleich auch Befehl gab,daß der Beklagte auf Veranstaltung des Generalpro«curators unter sicherer und hinlänglicher Bedeckung oh-ne den geringsten Verzug in die Concierqeric geführtund die Criminalactcn in die Parlementscanzlcv gebrachtwerden sollten, damit man diese letzter« sogleich fortsehen,und den Proceß gegen den D> klagten, wie auch dessenMitschuldige, Anhänger und Helfershelfer auf daSsiräcklichste beschleunigen und zu Ende bringen könne.
Gleich darauf ward de-r Beklagte nebst seinemVater Peter Chast l, seiner Mutter Dionysia Hazardund Messtre Jean Guerct, einem Jesuitenpriester, indie Conciergerie geführt, nachdem der Oberhofrichtcrbereits die gerichtliche Hasstgeaen .alle diese Personen er«könnt hatte, und zwar nach Maaßgabe der ihnen zueLast liegenden Beschuldigungen, der am vorhergehendenTage angestellten Untersuchungen, und des mit dem Jo-hann Chastel vorgenommcnen Verhörs; welcher lehre-re nun über die aus den Anklagen, Beschuldigungen
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