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ein sehr gerechtes Urtheil war, und daß eS in der Thatein göttlicher Ausspruch genannt zu werden verdient;denn die Schriften der Jesuiten Guignard zeigen satt-sam , wie höchst gefährlich und ruchlos die Lehre dieserMenschen ist, und worauf sie eigentlich abzweckt.
Als das Parlement diese Schriften durchgesehnhatte, ließ es ihren Verfasser, Guignard, citircn, leg.te ihm dieselben vor , und stellte ihn darüber zur Rede.
Er erkannte sie an, gestand auch, daß er sie verfaßtund mit eigener Hand geschrieben habe. Demzufolgefaßte daS Parlement nachstehenden Beschluß.
Extract aus den Protokollen des ParlementS.
„Nachdem sich das Parlement nebst der Grand»chambre und Tournelle versammelt, den von einemseiner Räthe, auf Ersuchen des Generalprvcurarors,erhobenen Criminalproceß, gegen Johann Guignard,ehemaligen Priester und Rector deS in hiesiger StadtParis befindlichen Clermontischen Collegiums, derma-len aber, wegen einiger von ihm verfaßten, von seiner >Hand geschriebenen, die an dem hochseligen Könige !verübte Mordthat billigenden, und zur Ermordung de- !jetzt regierenden Kön-gs aufmuncernden Schriften, inden Gefängnissen der Conciergerie sitzenden Arrestanten inErwägung gezogen, und die dem besagten Guignardvorgclegken Fragartikel mit dessen Aussagen verglichenhat; nachdem hiernächst die besagten ihm vorgezcigrenSchriften als seine eigene Arbeit und Handschrift vonihm anerkannt, das Gutachten des königlichen Gene-ralprocurators darüber cingeholt, auch besagter Guig-nard vor dem besagten Parlemente über die in besag,ten Büchern enthaltene, ihm zur Last fallende Din-ge vernommen und verhört, mithin alles wohl und ge-
hörig