Druckschrift 
Zweyte Abtheilung, Zwölfter Band (1797)
Entstehung
Seite
150
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Herr von la Noue wurde gegen keinen General, undwenn es auch der größte Spanische, Flammische oderItalienische Herr wäre, auggewechselt werden, außergegen den Prinzen von Parma, wenn dieser in Gefan-genschaft geriethe.

Unter diesen Umstanden ist leicht zu erachten, daßohne die angelegentliche mühsame Verwendung des Her-zogs von Lothringen und von Guise, welche beide sehrgut bei dem spanischen Monarchen standen , seine Be-freiung schwerlich zu hoffen war, wie er selbst auch garwohl emgesteht, indem er in folgender Stelle den Her-zog von Lothringen seinen Wohlthäter nennt.

Ich weiß gar wohl, daß man mich der Un-dankbarkeit gegen meinen Wohlthäter beschuldigt,weil ich die Waffen gegen ihn führe; allein ich mußdies zur Verteidigung thun, die ich nicht ausgebenkann, ohne noch größerer Undankbarkeit gegenmein Vaterland und meinen König beschuldigtzu werden."

Aller dieser Verbindlichkeiten unerachtek ließ er sichalso in einen Krieg gegen diesen seinen Wohlthäter ein.Diesen Schritt beschönigt er zwar damit, daß er sichsonst einer noch großem Undankbarkeit schuldig gemachthätte, und daß es überdies; noch eine andre Pflicht vonihm gefordert Härte, sich seiner Mündel, der Prinzeßinvon Bouillon anzunehmen, deren Bevormundung erauf Bitten des Herzogs von Bouillon bei dessen Tod zuGenf übernommen hatte. Allein wer zwang ihn denn,diese Vormundschaft zu übernehmen, da er dem Herzogvon Bouillon gar keine Verbindlichkeiten hatte, sehrgroße hingegen gegen den Herzog von Lothringen, vondem er voraus wußte, daß ec Ansprüche aus die Gütermachte, deren Vertheidigung er, also gerade gegen sei-nen