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leitete die verhältnissmässige Sicherheit der Gemeinschaftvon der Fähigkeit ab, sich oft und stark unangenehmeBilder vor die Seele zu stellen, vermöge deren man sichder sofortigen Befriedigung schmerzhafter Bedürfnisseenthalten konnte. Es sind die Bilder der Strafen undder Schande, und zwar vor allen die unbestimmteren,unheimlicheren Strafen von Göttern und Geistern: währendbei den Strafen der weltlichen Gerechtigkeit nicht zuerstan die abschreckende Wirkung gedacht werden darf (zu-nächst handelt es sich bei ihnen um Bussgelder, vermögederen ein Schaden wieder gut gemacht werden soll).Selbst die Aussicht auf die schmerzhaftesten Strafen derweltlichen Gerechtigkeit, auf Tod mit Martern und der-gleichen, thut in wilderen Zeiten lange nicht die Wirkung,wie die Aussicht auf Götter- und Geister-Strafen: manfürchtete damals den Tod viel weniger als heute, undwar im Ertragen von Martern geübt und stolz. Umsolcher Gründe willen sein Rachegelüst, sein Raubgelüst,seine Wollust in Schranken zu halten, würde man kaumfür männlich gehalten haben. Anders ist es, wenn mitWahnsinn, Furien, Ausschlag, weissen Haaren, mit plötz-lichem Altwerden, mit nächtlichen Schrecken gedrohtwird: die Drohung solcher Strafen wirkt. Kurz gesagt,die Furcht, auf der damals die Sittlichkeit ruhte, wardie abergläubische Furcht: unsittlich sein hiess ohneabergläubische Furcht sein. — Je friedlicher derZustand eines Gemeinwesens ist, je feiger seine Bürgerwerden, je weniger sie an das Ertragen von Schmerzengewöhnt sind, um so mehr werden die weltlichen Strafenals Abschreckungsmittel schon genügen, um so schnellererweisen sich die religiösen Drohungen als überflüssig.Der Friede also verdrängt die Religion, die unbestimmtenAngstmittel der Phantasie werden nicht mehr nöthig,