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Man unterschätzt den Werth einer bösen That, wennman nicht in Anschlag bringt, wie viel Zungen sie inBewegung setzt, wie viel Energie sie entfesselt und wievielen Menschen sie zum Nachdenken oder zur Erhebungdient.
2. Verbrechen, Strafe, Verantwortlichkeit.
80.
Eigentlich hat der einmal bestrafte Dieb einen An-spruch auf Vergütung, insofern er durch die Justiz seinenRuf eingebüsst hat. Was er dadurch leidet, dass er vonjetzt ab als Dieb gilt, geht weit über das Abbüssen einereinmaligen Schuld hinaus.
81.
Der Grundgedanke eines neuen menschlicheren Straf-rechts müsste sein: ein Unrecht einmal insofern zu be-seitigen, als der Schaden wieder gut gemacht werdenkann; sodann die böse That durch eine Gutthat zu com-pensiren. Diese Gutthat brauchte nicht den Beschädigtenund Beleidigten, sondern irgend jemandem erwiesen zuwerden; man hat sich ja durch den Frevel selten am In-dividuum, sondern gewöhnlich am Gliede der mensch-lichen Gesellschaft vergangen, — man ist dadurch derGesellschaft eine Wohlthat schuldig geworden. Dies istnicht so gröblich zu verstehen, als ob ein Diebstahl durchein Geschenk wieder gut zu machen wäre; vielmehr sollder, welcher seinen bösen Willen gezeigt hat, nun einmalseinen guten Willen zeigen.