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9 : Abth. 2, Nachgelassene Werke ; Bd. 1 (1903) Aus den Jahren 1869 - 1872
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Wir verstehn Shakespeare und Beethoven aut Grundunserer romanischen Verwöhnung.

169.

Die romanischen Formen d. h. ihr Schematismus be-seitigt: deshalb muss der lateinische Reim mit seinengleichen Zeilen fallen. Werth des Stabreims der rhyth-mischen Freiheit wegen.

Rhythmische Befreiung durch Wagner.

Die Musik diesubjectivste Kunst: worin eigentlichnicht Kunst? In demSubjectiven d. h. sie ist reinpathologisch, soweit sie nicht reine unpathologische Formist. Als Form ist sie der Arabeske am nächsten ver-wandt. Dies der Standpunkt Hanslicks. Die Compo-sitionen, bei denen dieunpathologisch wirkende Formüberwiegt, besonders Mendelssohns, erhalten dadurcheinen classischen Werth.

Der Zuhörer ist nicht der ästhetische Mensch:das Publicum wird gereinigt und geweiht durch dieKunst, zum religiös-sittlichen Menschen.

DerKritiker dereingebildete ästhetische Mensch.Nur der Genius ist Kritiker d. h. er entscheidet über dasGrosse und die Kleinen sprechen dann nach.

170.

Die Wortmusik soll zunächst auf die Affecte desZuhörers wirken, als deklamirtes Wort: die Musik ist aufden Nichtmusiker berechnet, der ihr nur mit Affectenbeikommt.