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9 : Abth. 2, Nachgelassene Werke ; Bd. 1 (1903) Aus den Jahren 1869 - 1872
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so anstössige Forderung, dass im vollkommnen Staatedie Familie aufhören müsse. Sehen wir jetzt davonab, wie er, um diese Forderung rein durchzuführen, selbstdie Ehe aufhob und an deren Stelle feierliche von Staats-wegen angeordnete Vermählungen zwischen den tapfer-sten Männern und den edelsten Frauen setzte, zur Er-zielung eines schönen Nachwuchses. In jenem Hauptsatzeaber hat er eine wichtige Vorbereitungsmaassregel deshellenischen Willens zur Erzeugung des Genius auf dasdeutlichste ja zu deutlich, beleidigend deutlichbezeichnet. Aber auch in der Sitte des hellenischen Volkswar das Anrecht der Familie auf Mann und Kind aufdas geringste Maass beschränkt: der Mann lebte imStaate, das Kind wuchs für den Staat und an der Handdes Staates. Der griechische Wille sorgte dafür, dassnicht in der Abgeschiedenheit eines engen Kreises sichdas Culturbedürfniss zu befriedigen wusste. Vom Staatehatte der Einzelne alles zu empfangen, um ihm alleswiederzugeben. Das Weib bedeutet demnach für denStaat, was der Schlaf für den Menschen. In seinemWesen liegt die heilende Kraft, die das Verbrauchtewieder ersetzt, die wohlthätige Ruhe, in der sich allesMaasslose begrenzt, das ewig Gleiche, an dem sich dasAusschreitende, Überschüssige regulirt. In ihm träumtdie zukünftige Generation. Das Weib ist mit der Naturnäher verwandt als der Mann und bleibt sich in allemWesentlichen gleich. Die Cultur ist hier immer etwasÄusserliches, den der Natur ewig getreuen Kern nichtBerührendes, deshalb durfte die Cultur des Weibes demAthener als etwas Gleichgültiges, ja wenn man sienur sich vergegenwärtigen wollte, als etwas Lächerlicheserscheinen. Wer daraus sofort die Stellung des Weibesbei den Griechen als unwürdig und allzuhart zu er-