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Gesetz, das sie sich und den andern auferlegen: obes gleich von aussen her ihnen auferlegt wird. Das istdie grosse Vornehmthuerei in der Moralität, — „ich soll,was ich will“, ist die Formel.
151-
Pflicht ein Zwang, bei dem unser Individuum theil-weise zu kurz kommt, theilweise zustimmt.
152-
(Vgl. Morgenröthe, Aph. 563; Fröhliche Wissenschaft, Aph. 44.)
Nicht die Handlung, sondern unser Urtheil über dieHandlung (sei es auch ein Irrthum) macht unser Gewissen,die private Geschichte unser selbst.
153-
(Vgl. Genealogie der Moral, 2. Abhandl., Cap. 14, 15.)
Immer so handeln, dass wir mit uns zufrieden sind,— da kommt es auf die Feinheit der Wahrhaftigkeitgegen uns selber an. Zweitens auf den Maassstab, mitdem wir messen. Ein gutes Gewissen kann also einsehr starkes Anzeichen von Gemeinheit und intellectuellerGrobheit sein, ein schlechtes Gewissen von intellectuellerDelicatesse.
Wenn die andern mit uns nicht unzufrieden wären,und nicht vieles schief abliefe, so wäre die Zufriedenheitmit sich selber die Regel. Die unerwarteten unangenehmenNachwirkungen stören diese Zufriedenheit: beim Un-
angenehmen suchen wir nach einer Entladung unsresRachegefühls und treffen damit zumeist uns selber. DasMissgeschick ist es, das dem Menschen sein böses Ge-wissen giebt: „es hätte anders sein können“. Da tadeln
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