lieh wo die Befriedigung der natürlichen Triebe leicht ist,bei grosser Fruchtbarkeit des Bodens u. s. w., trat schnellGeringschätzung gegen das „Natürliche“ ein.)
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(Ygl. Wanderer, Apli. 44 u. Morgenrötke, Aph. 9 u. 18.)
Ein Mädchen, das ihre Jungfernschaft hingiebt, ohnedass der Mann feierlich vorher vor Zeugen geschworenhat, das ganze Leben nicht mehr von ihr zu lassen, giltnicht nur für unklug: man nennt sie unsittlich. Sie folgte, nicht der Sitte, sie war nicht nur unklug, sondern auchungehorsam, denn sie wusste, was die Sitte gebietet. Wodie Sitte nicht so gebietet, wird das Betragen einesMädchens in jenem Falle auch nicht als unsittlich be-zeichnet , ja es giebt Gegenden,' wo es sittlich genanntwird, seine Jungfernschaft vor der Ehe zu verlieren. —Also den Ungehorsam trifft der Kern des Vorwurfs,dieser ist unsittlich; ist dies genug? Ein solches Mädchengilt als verächtlich, — aber welche Art des Ungehorsamsist es, die man verachtet? (Die Unklugheit verachtet mannicht.) Man sagt von ihr: sie konnte sich nicht beherr-schen, deshalb war sie ungehorsam gegen die Sitte;man verachtet also die Blindheit der Begierde, das Thierim Mädchen. Insofern sagt man auch: sie ist unkeusch,— denn damit kann ja nicht gesagt sein, dass sie dasthut, was die ehelich angetraute Gattin auch thut, undwelche man deshalb doch nicht unkeusch nennt. — DieSitte fordert demnach, dass die Unlust des unbefriedigtenBedürfnisses ertragen werde, dass die Begierde wartenkönne. Unsittlich heisst also hier, eine Unlust trotz des Ge-dankens an die vorschriftengebende Macht nicht ertragenkönnen. Es soll ein Gefühl durch einen Gedankenniedergerungen werden, genauer: durch den Ge-