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11 : Abth. 2, [Nachgelassene Werke] ; Bd. 3 (1897) Schriften und Entwürfe 1876 - 1880 : Die Pflugschar; Die Sorentiner Papiere; Der neue Umblick; Nachträge zu den "Vermischten Meinungen und Sprüchen"; Nachträge zu "Der Wanderer und sein Schatten"; Vorarbeiten und Nachträge zur "Morgenröthe"
Entstehung
Seite
185
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(Vgl. Morgenröthe, Aph. g.)

Vorschriften, wie gehandelt werden soll, sind um soindiscutabler, je mehr die Einsicht der Handelnden unterder des Vorschreibenden steht. Da ausser ihm niemandgenau weiss, welche Folgen er von den Handlungenerwartet, so sind auch jene Folgen, welche sich that-sächlich aus den Vorschriften ergeben, indiscutabel. Sostellt sich der religiöse Mensch zu Gottes Gebot, dermoralische Mensch zum Sittengesetz: — eine Erbschaftaus Zeiten, in denen es einen Häuptling und blind ge-horchende Anhänger gab, welche in ihm ihre Vernunftsahen und ohne ihn keine hatten.

15-

(Vgl. Morgenröthe, Aph. io u. 24.)

Wenn man sagt: dies ist nützlich, jenes ist schädlich,so muss dieser Satz sich in seinen Folgen beweisen, dasheisst: er wird fortwährend geprüft und je nachdem ver-feinert oder verworfen. Sagt man dagegen: dies istsittlich, — so glaubt man etwas gesagt zu haben, dasdurch seine Folgen nicht bewiesen zu werden braucht,ja nicht bewiesen- werden kann. Deshalb hält sich dasSchädliche unter der Aufschrift „sittlich“ so lange auf-recht.

16.

1. Vorurtheil: die Folgen, die man einer geheiligtenmoralischen Vorschrift nachrühmt, würden auch die Folgenandrer Vorschriften sein: aber man meint, diese eineallein habe das Privilegium. 2. Die Folgen sind thatsäch-lich gar nicht die Folgen, sondern ein häufiges post hoc.3. Die Folgen sind in Wahrheit die Folgen einer Begleit-erscheinung, die man übersieht u. s. w.