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„So glaube ich demnach, daß man bey» ei«„nem Tausch-, Restitutionsr oder andern Vertrag,„Eingangs gedachte Vorsichtsmaaßregeln zu beobach-ten und überdieß dabey zu Rath zu ziehen haben„dürfte, — nicht Leute welche von Hörensagen davon„reden, sondern — solche, die aufmerksam und gründ-lich diese Materie untersucht und die Ansprüche und„Dokumente bcyder Herren wohl geprüft haben»
„Dazu nun erachte ich den ersten Parlements-„prasidenten dieser Provinz, Herrn von Illins, vor-züglich geschickt, indem er sich eine tiefe Kcnntniß„hierinn erworben hat, und sonach wohl verdient, von„dem Conseil Sr. Majestät hierüber gehört zu wer-„den. Ich für meine Person schließe mit Widerho«„lung der Protcstation, daß es einem Kriegsmann„nicht zukommt, von dergleichen Materien vor so er-leuchteten Personen zu reden, als meine Herren vom„Staatsrath Sr. Majestät, Höchstwelcher Befehlen zu„unterthäniger Folgeleistung ich dieß zu Papier ge-bracht habe, und es Allcrhöchstdero gnädigstem Er«„messen heimstclle; einzig um Allerhöchstdenensel-„ben einen Beweis meines unterthänigen Gehorsams„zu Fußen zu legen.
Lesdiguleres.
Er schickte also diese Schrif dem damals zu Cham-bery versammelten königlichen Staatsrath, der sie sei-ner großen Klugheit würdig fand. Villcroy unterandern sagte: er wisse nicht, ob Herr von Lesdiguleresgrößerer Staatsmann oder größerer Held sey. — DieLage der Sachen gestartete nicht, daß man sich gänz-lich an dieß Gutachten hielt; es gab indessen doch de-nen, die an dem Vergleich arbeiteten, große Auf-schlüsse, und veranlaßte, daß viele von den Abgeord-neten