Druckschrift 
[2] (1794) (1794)
Entstehung
Seite
75
Einzelbild herunterladen
 

75

So glaube ich demnach, daß man bey» ei«nem Tausch-, Restitutionsr oder andern Vertrag,Eingangs gedachte Vorsichtsmaaßregeln zu beobach-ten und überdieß dabey zu Rath zu ziehen habendürfte, nicht Leute welche von Hörensagen davonreden, sondern solche, die aufmerksam und gründ-lich diese Materie untersucht und die Ansprüche undDokumente bcyder Herren wohl geprüft haben»

Dazu nun erachte ich den ersten Parlements-prasidenten dieser Provinz, Herrn von Illins, vor-züglich geschickt, indem er sich eine tiefe Kcnntnißhierinn erworben hat, und sonach wohl verdient, vondem Conseil Sr. Majestät hierüber gehört zu wer-den. Ich für meine Person schließe mit Widerho«lung der Protcstation, daß es einem Kriegsmannnicht zukommt, von dergleichen Materien vor so er-leuchteten Personen zu reden, als meine Herren vomStaatsrath Sr. Majestät, Höchstwelcher Befehlen zuunterthäniger Folgeleistung ich dieß zu Papier ge-bracht habe, und es Allcrhöchstdero gnädigstem Er«messen heimstclle; einzig um Allerhöchstdenensel-ben einen Beweis meines unterthänigen Gehorsamszu Fußen zu legen.

Lesdiguleres.

Er schickte also diese Schrif dem damals zu Cham-bery versammelten königlichen Staatsrath, der sie sei-ner großen Klugheit würdig fand. Villcroy unterandern sagte: er wisse nicht, ob Herr von Lesdiguleresgrößerer Staatsmann oder größerer Held sey. DieLage der Sachen gestartete nicht, daß man sich gänz-lich an dieß Gutachten hielt; es gab indessen doch de-nen, die an dem Vergleich arbeiteten, große Auf-schlüsse, und veranlaßte, daß viele von den Abgeord-neten