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[2] (1794) (1794)
Entstehung
Seite
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Majestät, wenn sie diesen Tausch eingehen, nichtssmhin können werden, gänzlich Verzicht zu thun«

Um also eine ganz vernünftige Eröfnung thunzu können, muß man vor allen Dingen darthun,daß der König wirklicher Herr und Eigenthümer ss«wohl von dem Marguifat Saluzzo als von sechs unddreyßig bis vierzig Städten oder Dörfern ist, wel»che der Herzog sonst noch in Piemont uns yorenthält,worunter die vorzüglichsten Cavours, Cony, Faffan,Savillan« Busque. Mondevis und einige anderesind«

Zweytens, daß Er gleiches Recht auf Pigne«rol, Nizza, Asti, Barcellonne, Guerafl, und an-dere Güter hat, Heren in den Vorstellungsschreibenhierüber von den verstorbenen Herrn dem Herzogvon Revers und Marschall von Bourdillon Erwäh«nung geschieht, nebst den rechtlichen Erkenntnissen,welche dem König Franz? das Herzogthum Sa-voyen und die von Brests abhängenden Stücke zu,sprachen.

Folglich müßte der Herzog dem König«voyen mbst Brests zurückgeben, wenn er nicht lieberdas herausgeben will, was er in Piemont inne hat,nebst dem Marquisat, und noch dazu würde es nachVerhältniß dessen, was er vorenthalt, nicht einmalhinreichend seyn. Dabey übergehe ich noch mitStillschweigen den Nachtheil, der dem Ansehn undder Ehre Se. Majestät und allerhöchst Dero Vor«fahren aus dieser ungerechten Vorenthaltung er«wächst.

Sollten nach angestammter Huld und Mildeallerhöchst Se. Majestät sich mit Wenigerm zu be«gnügen geruhen, so möchte etwa der Herzog Saluz«

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