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Zweyte Abtheilung, Sechster Band (1794)
Entstehung
Seite
544
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einen gelehrten Akademiker bestärkt, der alles mögliche Lichtüber diesen Punkt der Kritik verbreitet hat (den verstorbenenHerrn Abt duBos, tUlioirs criliqns cko I'et-ablillemein ävIr, worin, cirio lrar^oise cksns los Lsules 'l'.I. 1^. I. ckai,.az?. I. 2. cli. 7. 8,

Diesi ist eine von den Stellen, welche mich zu derin meiner Vorrede geäußerten Bemerkung veranlaßren, daßdie Kompiiatvren der alten Nemoires cks Lull), sich dir Frey,hett genommen haben, ihre eigne Mcynung überMegicrung,der des Verfassers beyzumischen , und zwar so,-daß sich derUcberfther, weil er sie nicht leicht aussondcrn, noch selbst itztMehr genau unterscheiden kann, genöthigt sieht, wider seinenWillen widersprechende Behauptungen über denselben Gegen,stand zu übertragen. Nach allen dem, was man den Herzogvon Sulla van der Volksgewalt und derAuarchie, und besoneders gegen die Mißbräuche der Skändeversammlung behauptensah, wurde der Widerspruch zu grob ssyn, wenn alle dieseStellen von einer Hand mit der gegenwärtigen seyn sollten.Es sind noch zwo bis drey andre ähnliche, im ganzen Werk,Weiche ich mit Anmerkungen bezeichnet habe.

Der Herr Abt du BoS gierig von demselben Grundsatzmit unscrm Verfasser aus, zog aber ganz entgegengesetzte Fol,gerungen daraus, welche so gründlich sind, als diese nicht,a. a. O. Man kann nicht besser thnn, als auf dieß vortreff,liehe Werk zu vermessen, dessen Zweck ist, den Zrrthum zuwiderlegen, worein der Verfasser dieses Stücks unsrer Me-moire,, gefallen ist. ,,Dieser Zrrthumsagt er, äikcourszwulim. p. 57.führt auf den Gedanken, daß alles, wasdie Nachfolger Hugo Capets für das königl. Anschn gethanhaben, es sey nun, durch Befreyung der Unterthaneu vonden Seigneurs, oder durch Anstellung königlicher Beamtenin allen Lehen von einiger Bedeutung, oder durch Aufhebungdes Rechts der Seigneurs, ihre Mannen aufzubieten, umandre zu befehden, oder durch Vorkehrung andrer einemSouverain erlaubten Mittel, ein Attentat auf die erste Kon,stitution der Monarchie gewesen sey. Man betrachtetdemnach Ludwig den Dicken, Philipp August, und die grogenKönige des dritten Stamms, als Tyrannen, wiewohl sienichts weiter thaten, als die unverjährbaren Rechte derKro,ne und die Rechte des Volks von Usurpatoren zurückfvrdern,die sich beider im nennten und zehnten Jahrhundert bemach,tigt hatten. Zn der That thaten diese Fürsten, weit ent-fernt.