ster, den man kn der Geschichte der Regentschaft der Ma«rie von MeviciS sehen kann.
2. Ein Comptant war eine Anweisung auf eine Be.Zahlung oder die Quittung einer auf Befehl Seiner Majestätbezahlten Summe, ohne anzugebcn, wozu diese Gelder ver.wendet worden wäre». Heinrich IV. und Ludwig der XIII.oder ihre Minister haben den Misbrauch wohl gefühlt, derdamit gemacht werden könnte; allein eine unendliche Mengevon Ausgaben, welche um VeS Interesse,deS Staats willengeheim gehalten werden mußten, verhinderten ste, solcheabzuschaffen. Der Cardinal von Richelieu beschloß, dieß zuthnn, zugleich aber dem König eine Million Gold zu lassen,in Rücksicht auf diese AuSnaben, um darüber nach Gefallendisponiren zu können- leüam. polit., 2. park., pu^e.143 -
Z. Die nähern Umstande von diesem Allen sehe manbky 8iri '!?. II. p. Z27. und in den nämlichen Beschicht»schreibern.
4. Diese Ceremonie ist sehr ausführlich beschriebenin dem Nercure krunhois. den königlichen Handschriften,P. Matthieu rc. nun. iHio. Sie geschah den 17. Oktober.
Z. Beyde stehen in den IVIemoires äe Lull^ gegen dasEnde VeS I. P 3 L- 4 ü 9 -
6. ,,Boullion erhielt Befehl/ vorauszugehen, «m ihn(H. v. Sully) Key seiner Rückkunft vom Land in Paris znbesuchen, und ihm die gute Absicht der Königinn zu verneh.men zu geben, welche gleiches Vertrauen wie der hochseligeKönig, in ihn setzen wollte. Er nahm das Erbieten der Kö»niginn an rc.^ Hiü. äs In Nere et «lu ssils. 1 . I. p. 112.
7. Dieser Prinz starb am 16 oder 17. November VeSfolgenden Jahrs, vier und ein halbes Jahr alt. Man fandbey ihm Wasser in seinem Hirn, indem die allzugroße Dich'tigkeir der Hirnschale die Ausdünstung an diesem Theil ge.hemmt hatte. Dieß bewies die Unschuld le Maitre's, desArztes der königlichen Kinder, der beschuldigt worden war,Liesen jungen Prinzen Vergiftet zu haben, ssllerc. kr. snn.lün. p. i;8-
8. In den Lctes äs Rainer, armes 1518- wird bey-er Beschreibung der Depeschen oder Instruktionen der feier.
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