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ches Vermögen allein nicht hinreichend war. Siefeß.te aber auch den Herzog von Sully den Verfolgungender Gläubiger seines Sohns aus. Er bezahlte ver-schiedenemal dessen Schulden, welche aber durch dieVerschwendung und üble Wirtschaft des Marquis vonRvsny sehr beträchtlich wurden, so daß sich der Herzogendlich entschloß ihn sich selbst zu überlassen. Dies wa-ren die ersten Verdrüßlichkeiten die er von ihm auszu«stehen hatte.
Auf diese folgten andere noch größere und empfindli-chere, nach dem Tod des Marquis von Rofny. Des-sen Gläubiger beriefen sich immer auf die Güterge-meinschaft und wollten sich an das Vermögen des Her-zogs von Sully halten. Der Prinz von Henriche-Mvnt (i) sein Enkel, vereinigte sich mir ihnen, umseine Substitutionen annulliren zu lassen, wozu nochdie Umstande beytrugen worinn sich der Herzog vonSully befunden hatte, da er, um von dem Prinzenvon Condä loszukommen, genöchigt gewesen war, ver-schiedene Kaufkontracte mit ihm umzustoßcn und einengroßen Theil der in diesen Substitutionen begriffenenGüther, wie Villebon, Montrond u. s. w. verschiede-nemale erworben, zurückgegeben und wieder erworbenhatte. Dies hielt den Herzog von Sully in einer be-ständigen Unruhe von Untersuchungen und Prozessen,wovon jedoch ein Theil durch die Vermählung desPrinzen von Henrichemvnt mit der Tochter des Canz-Dd 2 lers
i) Maximilian Franz von Bekhune UI. Herzog vonSully, Fürst von Henrichemont und Boisbelle, Mar-quis von Rosny, Lieutenant» General in der Befehls-haberschaft von Dauphine unv dem Laude Vexin, Be-fehlshaber von Nantes und Meulan, starb 1661.