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Zweyte Abtheilung, Sechster Band (1794)
Entstehung
Seite
353
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gewannen, und was bas ganze Ansehen des SalischenGesetzes an sich ihnen nicht hätte geben können, wardie Einführung der Erblichkeit der Krone in ihremHaus. Sie mußten zu dem Ende noch die Vorsichtbrauchen, ihre älteste Sohne nicht eher zu ihren Nach-folgern zu erklären, bis sie bescheiden um die Bcystim-mung ihres Volks angesucht, eine Art von Wahl vor-ausgehen und sie gewöhnlich noch bey ihrem Leben sak-ben und neben sich auf den Thron Hatten sitzen lassen»

Philipp II, welchen sein Vater Ludwig VIl eben-falls salben und mit sich regieren ließ, war der erste,der von dieser Verfahrungsart zwischen den Fürstenund seinem Volk, abgieng. Mehrere über Fremdeund auch über seine eignen Unterthanen davon getra-gene Siege, welche ihm den Beynamen Augustüs er-warben, dienten ihm dazu, sich einen Weg zur unum-schränkten Gewalt zu bahnen. Eben diese Idee drück-te sich nachher dem Geist seiner Nachfolger, mit Hülfeder Günstlinge, Minister und vornehmsten Kriegsbe-dienten so tief ein, daß sie einen Streich der tiefstenPolitik zu machen glaubten, indem sie sich nichts mehrangelegen seyn ließen, als Maximen zu zerstören, derenNützlichkeit für das allgemeine und besondere Besteerst durch die Erfahrung so gut bestätigt worden war.Die unglücklichen Folgen fürchteten oder sahen sie viel-leicht gar nicht einmal voraus, welche eine Unterneh-mung dieser Art gegen eine Nation, deren Abgott ihreFreyheit ist, haben konnte und nothwendig habenmußte (5). Dies hatten sie leicht aus den Mittelnsehen können, zu welchen das Volk alsbald griff, umsich einem Joch zu entziehen, womit es sich bedrohesah. Nie erhielt man von ihm mehr als jene Arevon erzwungenem Gehorsam, welche um so gierigernach jedem Mittel ungehorsam zu seyn greifen lehrt.N.Drnkwmvigtz.VI.B. Z Daher