Widerpart. Es wurde vvrgeschlagen, meinen Neffenmit der zwoten Tochter der Frau Fürstin zu vermäh-len, welche noch zu vergeben war. Dies Auskunfts-Mittel war nicht übel ausgesonnen, wenn nur dieMutter eine billige Frau gewesen wäre. Allein siewollte dieser Tochter nicht einmal so viel zur Mitgabegeben, als ste ihrer altern Schwester gegeben hatte.Ich ließ ihr durch Preaux sagen, daß sie zu wählenHabe, ob sie dem Epinvy entweder fünf und zwanzig-tausend Livres Renten zur Ausstattung ihrer Tochterabtreten, oder sich genöthigt sehen wolle, ihm seineGüter wieder herauszugeben. Es war bey diesemErbieten Verlust, und selbst beträchtlicher Verlust; damnoch schlug sic es' trotzig aus. Der Rest des IahrSverstrich unter Mittheilung und Verwerfung von Vor-schlägen, welche zu nichts führten.
Es war abermals nöthig, daß sich der König da-rein mischte. Er hatte auch wirklich die Gnade dieszu rhun, indem er am 19. Oktober an den Erzherzogschrieb, und sich über das Benehmen der Fürstin vonLigne und den wenigen Ernst beschwerte, den manzeige, den Artikel des Traktats in Betreff des Prinzenvon Epinvy zur Vollziehung zu bringen. Der Kö-nig machte dem Erzherzogin Ansehung des Vergleichs,auf den sich die Frau Fürstin vorzüglich stützte, dieBemerkung: außer dem, daß sich gegen eine in einemzwischen SouverainS geschloffenen Vertrag gegebeneEntscheidung nichts aufbringen lasse, sey auch seinStaacsrath, in Gemäßheit der Gesetze seines Reichs,der Meynuna, daß dasAnsihen des Königs, der einenVertrag vermittle, demjenigen seiner Uurerchanen, dersich dadurch verkürzt finde, nicht entgegen stehe, seinRecht zu reklamiren. Er bittet ihn, sich hierübervvrtragen zu lassen, was Berny und Preauzi davon zu
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