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Zweyte Abtheilung, Sechster Band (1794)
Entstehung
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Johannistag zu Vervins zusammentreten sollten, umüber diese Frage endlich und für immer abzuurtheilen.Im Fall, daß die Stimmen getheilt seyn würden,sollten sie sich über einen zu ernennenden Oberrichtervergleichen, und, könnten sie in Ansehung der Personnicht einig werden, so sollten Se allerchristlichste Ma-jestät dieses oberste schiedsrichterliche Amt versehen,dessen Spruche sodann die Fürstin von Ligne und alleandre respektive Erben gehalten seyn sollten, sich zuunterwerfen, so wie ihrer Seits die Erzherzogevon denen diese Güter zu Lehn gehen die Vollzie-hung des Spruchs zuzulaffen. Indessen sollten dieGüter des Hauses Vassenard, und alle andre demPrinzen von Epinoy in den vereinigten Provinzen,ihmprovisorisch wieder eingeraumt werden.

Die Fürstin von Ligne setzte alles in Bewegung,um die Entscheidung zu vereiteln, und da ihr dieseletztere Klausel alle Hoffnung abschnitt, führte sie end-lich noch den vorgedachten Vergleich für sich an. Siesuchte in dem Vorgeben Schutz, daß derjenige Theilder ihr abgefoderten Güter, welcher in der ProvinzHolland liege, mit beträchtlichen Auflagen belastet wor-den sey, worüber sie Vergütung und Gegenrechnungverlange. Als sie sich endlich im Gedränge sah, schiensie nachgiebiger zu werden, und fieng an, blos nochauf der Bitte zu bestehen, daß man die Sache auf jedeandre Art, nur nicht durch ein strenges Gericht been-digen möchte. Sie ließ verschiedene Wege Vorschlä-gen, besonders da sie merkte, daß ihr Neffe geneigt sey,die Ausgleichung selbst mit Aufopferung einiger seinerGerechtsame, zu erkaufen. Der Erzherzog schien mitihr bey allen Mitteln einverstanden, die man ersann,mich zum Nachgeben zu bringen. Denn mich betrach-tete man bey dieser Gelegenheit als den eigentlichen

Wider-