bührtc. Er, oder Caumartin, überreichte sogar die-sem Fürsten eine schriftliche von mir aufgesetzte Dar*stellung der Rechte des Hauses Epinoy auf die Erb-folge in dem Hause Melun. Die Antwort, welcheder Erzherzog dem König i6oi bey dieser Gelegen-heit gab, ließ mich alles hoffen. In der That be-schleunigte er auch, so bald er den Antheil sah, welchender König daran nahm, die Sache so sehr, daß meinNeffe Epinoy (z), welcher durch den Tod seines Bru-ders jetzt einziger Erbe war, zu Folge einer durch denErzherzog getroffenen provisorischen Verfügung so-gleich die Wiedereinsetzung in einen großen Theil derseinem Vater vom Fiseus weggenommenen Güter er-hielt. Dieser Vergleich, welcher durch die Vermitt-lung des Königs und des Erzherzogs eine sehr wichtigeUrkunde wurde, war in der Folge das HauptbeweiS-stück, dessen sich die Fürstin von Ligne (4) bediente,um ihre Behauptung zu unterstützen, daß alle Güteraus dieser Erbschaft, so fern sie deren nicht entsetztscy, ihr zugestanden worden seyen.
Ich verfiel auf ein Auskunftsmittel, dieser ganzenSchikane ein Ende zu machen. Es bestand darinn,daß der niederländische StaatSrath in den Waffenstill-standstraktat einen Artikel einrücken sollte, kraft dessendiese Frage ganz zum Vortheil des jungen Epinoyentschieden würde; was ich sogleich, auf das erste An-suchen, das ich unter der Hand darum thun ließ, leichterhielt. Dieser Artikel besagt: daß auf die Weige-rung der Frau Fürstin von Ligne gegen den Staats-rath der vereinigten Provinzen, die von ihr mit Un-recht besessene Güter des Hauses Epinoy herauszuge-ben, zween Schiedsrichter von Seiten Sr allerchrist-lichsten Majestät, und eben so viele von Seiten derErzherzoge ernannt werden, und bis nächstkünftigenN. Lenkwürdigk. VI. B. L Iohan-