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Zweyte Abtheilung, Sechster Band (1794)
Entstehung
Seite
62
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enthaltenen Ausführungen und Bemerkungen für ei»ncn kurzen Abriß der Geschichte der Steuer in Frank-reich gelten kann.

Es ist ganz ausser Zweifel, daß ein'Staat, er sey wieer wolle, unter Einem oder mehrern Häuptern, oder re«giert durch die Mischung aller der verschiedenen zusammenvereinigten Autoritäten, nicht ohne Beyträge bestehenkönnte. Gesetzt er dächte, zufrieden mit dem Grad vonMacht, worinn er sich jetzt befindet, ganz nicht aufErweiterung, so hat er doch sicher von Zeit zu ZeitBeleidigungen zu rächen, Frechheiten zu unterdrücken. -Tausend innre und unumgängliche Bedürfnisse könnennicht befriedlgt werden ohne regulirte und dabey dochbald stärkere bald schwächere Ausgaben. Diese sowohlordentliche als ausserordentliche, wurden geraume Zeitim Reich nur durch Auflagen erhoben, unter demNamen freywilliger Hülfe, (Beden) einer Einnahme,angesagt und umgelegt durch einen allgemeinen Schlußaller Rcichsstände in jenen fcycrlichen Versammlungen,welche man den Reichstag nannte, auch cingezogenvon den eignen Gätern des Königs oder der Krone (z;.)Sie machten aber bey weitem nicht die unermeßlicheSummen aus, zu denen man sie nachher anschwellensah. Damals schränkte man sich noch auf das bloßeNothwendige, von innen und von aussen, ein; und ei-ne wohl noch von niemand gemachte Bemerkung ist,daß wir unter allen unfern Königen vom dritten Hausbis aufKarl vm herab, keinen sehen, welcher sich aufentfernte Eroberungen eingelassen oder sogar einem sei-ner Nachbarn förmlich den Krieg erklärt hätte (z6).Bey diesem Geist der Mäßigung und Oekonomie fan-den sie, daß ihnen nichts fehlte. Sie bestritten allesohne ihre Kammergüter zu verpfänden oder zu verkau-fen, und folglich waren sie in der That unerachtet ih-rer

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